Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger

Sie bieten den Bürgern die Möglichkeit, Ordnungswidrigkeiten online anzuzeigen.
Welcher Anteil dieser Anzeigen wird in dem Sinne verarbeitet, dass es zu einem Bußgeld führt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2022
  • Frist
    23. August 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger [#253718]
Datum
20. Juli 2022 14:54
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie bieten den Bürgern die Möglichkeit, Ordnungswidrigkeiten online anzuzeigen. Welcher Anteil dieser Anzeigen wird in dem Sinne verarbeitet, dass es zu einem Bußgeld führt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253718/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend würde ich auch gerne wissen, wieviele derartige Anzeigen pro Jahr eingeh…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger [#253718]
Datum
21. Juli 2022 09:44
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend würde ich auch gerne wissen, wieviele derartige Anzeigen pro Jahr eingehen. Mit freundlichen Grüßen Dr. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253718/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger“ vom …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
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Betreff
AW: Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger [#253718]
Datum
23. August 2022 04:21
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger“ vom 20.07.2022 (#253718) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger“ vom …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
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Betreff
AW: Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger [#253718]
Datum
23. August 2022 04:22
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger“ vom 20.07.2022 (#253718) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger“ vom …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger [#253718]
Datum
27. August 2022 19:50
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger“ vom 20.07.2022 (#253718) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger“ vom …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger [#253718]
Datum
27. August 2022 19:50
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger“ vom 20.07.2022 (#253718) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger“ vom …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger [#253718]
Datum
30. August 2022 13:17
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger“ vom 20.07.2022 (#253718) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger“ vom 20.07.2022 (#253718)…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger [#253718]
Datum
21. Dezember 2022 08:03
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger“ vom 20.07.2022 (#253718) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 121 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Anfrage an die zuständige Bußgeldstelle weitergeleitet. F…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: #224138 WG: Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch Bürger [#253718]
Datum
22. Dezember 2022 13:27
Status
Warte auf Antwort
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5,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Anfrage an die zuständige Bußgeldstelle weitergeleitet. Fragen in diesem Zusammenhang können Sie direkt unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> senden. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Anfrage nach dem IFG vom 20.07.2022 Sehr << Antragsteller:in >> zunächst einmal wünsche ich Ihnen ein…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Anfrage nach dem IFG vom 20.07.2022
Datum
4. Januar 2023 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst einmal wünsche ich Ihnen ein frohes neues Jahr und möchte mich gleichzeitig für die verspätete Rückantwort bei Ihnen entschuldigen. Ihre Anfrage ist leider erst heute an mich weitergleitet worden. Ich werde mich schnellstmöglich um die von Ihnen gewünschten Informationen bemühen und Ihnen dann eine Rückmeldung geben. Mit freundlichen Grüßen

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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Anfrage IFG Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage hin, kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Na…
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage hin, kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Nach Mitteilung der zuständigen Stellen sind im Jahr 2022 insgesamt 32.268 sogenannte Fremdanzeigen bei der Bußgeldstelle eingegangen. In insgesamt 17.828 Vorgängen wurde anschließend ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die übrigen eingegangenen Fremdanzeigen konnten aufgrund fehlender/fehlerhafter Angaben nicht verwertet werden. Mit freundlichen Grüßen