Ordnungswidrigkeitsanzeigen von der Polizei bzgl. Tattag 04.11.2023
Bzgl. allen Ordnungswidrigkeitsanzeigen,
die von der Polizei bzgl. des Tattages 04.11.2023
"im Rahmen der öffentlichen Aufzüge"
bei Ihnen eingegangen sind,
bitte ich um folgende Angaben:
Vorgangsnummer der Polizei,
Vorgangsnummer bei Ihnen,
Anzahl Betroffene,
angezeigte Tatbestände
Ausgang des Verfahrens
alle vorliegenden Informationen
* ob es sich bei den Video-Aufnahmen um Kopien oder Originale handelte
* zum weiteren Verbleib der Video-Aufnahmen
* wann der Vorgang bei Ihnen gelöscht werden wird
* wann die Video-Aufnahme(-Kopien) gelöscht werden
Hintergrund:
Ein Schreiben vom 18.03.2024 der Polizeidirektion Neumünster,
dieses können Sie hier nachlesen,
https://fragdenstaat.de/anfrage/anzeigen-neumuenster-04-11-2023/888299/anhang/doc210324-21032024163730_geschwaerzt.pdf
lautet auszugsweise:
"teile ich Ihnen mit,
dass am 04.11.2023 im Rahmen der öffentlichen Aufzüge
eine Ordnungswidrigkeitenanzeige
aufgenommen wurde. ...
Der Ermittlungsvorgang wurde am 24.11.2023
an die Stadt Neumünster abgegeben.
An diesem Vorgang befanden sich auch
die Datenträger mit den Videoaufnahmen."
Antwort verspätet
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Datum22. März 2024
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24. April 2024
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