Organigramm

- das Organigramm Ihrer Behörde mit der Zuordnung zu den jeweiligen Standorten Berlin und Bonn

Soweit dies nicht als Organigramm vorhanden ist, bitte ich um entsprechende andere Dokumente in diesem Bereich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das Organigramm Ihrer Behörde mit d…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Organigramm [#303422]
Datum
18. März 2024 08:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das Organigramm Ihrer Behörde mit der Zuordnung zu den jeweiligen Standorten Berlin und Bonn Soweit dies nicht als Organigramm vorhanden ist, bitte ich um entsprechende andere Dokumente in diesem Bereich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303422/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/009 II#1189 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Organigramm [#303422] # IFG-780/009 II#1189
Datum
18. März 2024 10:20
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
datenschutzerklrung.pdf
169,5 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/009 II#1189 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
IFG-780/009 II#1189 Sehr << Anrede >> in o. g. Verfahren habe ich Ihren Bescheid erhalten. Bitte tei…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Organigramm [#303422] # IFG-780/009 II#1189 [#303422]
Datum
8. April 2024 08:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
IFG-780/009 II#1189 Sehr << Anrede >> in o. g. Verfahren habe ich Ihren Bescheid erhalten. Bitte teilen Sie mir freundlicherweise zusätzlich (gerne kurz per E-Mail) mit: liegen ggf. andere Dokumente vor, die die Zuordnung zu den einzelnen Dienststellen einräumen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303422/
<< Anfragesteller:in >>
IFG-780/009 II#1189 Sehr << Anrede >> in o. g. Verfahren vermag ich an meine E-Mail vom 08. April 20…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Organigramm [#303422] # IFG-780/009 II#1189 [#303422]
Datum
22. April 2024 08:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
IFG-780/009 II#1189 Sehr << Anrede >> in o. g. Verfahren vermag ich an meine E-Mail vom 08. April 2024 erinnern. Ich würde mich über eine Rückmeldung, gerne kurz per E-Mail, zum besseren Verständnis freuen. Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303422/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/009 II#1189 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Organigramm [#303422]
Datum
22. April 2024 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/009 II#1189 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre anliegende E-Mail und teile folgendes mit: Lägen hier "andere Dokumente vor, die die Zuordnung zu den einzelnen Dienststellen einräumen" wäre Ihnen hierzu bereits im Rahmen Ihres IFG-Antrags Zugang verschafft worden. Ich bitte Sie um Verständnis, dass in dieser Sache keine weitere Korrespondenz erfolgen wird. Ich verweise im Übrigen auf meinen Bescheid vom 3. April 2024. Mit freundlichen Grüßen