Organigramm

- das aktuelle Organigramm Ihrer Institution
- die aktuellen Kontaktdaten (Allg. E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer) für Anfragen in Angelegenheiten des IFG

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das aktuelle Organigramm Ihrer Inst…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Organigramm [#273597]
Datum
20. März 2023 20:16
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das aktuelle Organigramm Ihrer Institution - die aktuellen Kontaktdaten (Allg. E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer) für Anfragen in Angelegenheiten des IFG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273597/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm“ vom 20.03.2023 (#273597) wurde von Ihnen nicht in der…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Organigramm [#273597]
Datum
22. April 2023 14:14
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm“ vom 20.03.2023 (#273597) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm“ vom 20.03.2023 (#273597) wurde von Ihnen nicht in der…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Organigramm [#273597]
Datum
25. April 2023 12:45
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm“ vom 20.03.2023 (#273597) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm“ vom 20.03.2023 (#273597) wurde von Ihnen nicht in der…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Organigramm [#273597]
Datum
5. Mai 2023 07:03
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm“ vom 20.03.2023 (#273597) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die Verzögerung. Der Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Organigramm [#273597]
Datum
5. Mai 2023 11:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie die Verzögerung. Der Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag wird aktuell erstellt und geht Ihnen schnellstmöglich zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich rechne mit einer digitalen Übersendung bis Freitag, den 12.05.2023. Mit freun…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Organigramm [#273597]
Datum
5. Mai 2023 12:49
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich rechne mit einer digitalen Übersendung bis Freitag, den 12.05.2023. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273597/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm“ vom 20.03.2023 (#273597) wurde von Ihnen nicht in der…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Organigramm [#273597]
Datum
12. Mai 2023 14:50
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm“ vom 20.03.2023 (#273597) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm“ vom 20.03.2023 (#273597) wurde von Ihnen nicht in der…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Organigramm [#273597]
Datum
12. Mai 2023 14:50
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm“ vom 20.03.2023 (#273597) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm“ vom 20.03.2023 (#273597) wurde von Ihnen nicht in der…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Organigramm [#273597]
Datum
15. Mai 2023 13:55
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm“ vom 20.03.2023 (#273597) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie den Bescheid zu o. g. Antrag nach dem Informationsfr…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Organigramm [#273597]
Datum
17. Mai 2023 16:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie den Bescheid zu o. g. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: 2/IFG/Z/2023 Mein Zeichen: 273597 Sehr << Anrede >> ich bedanke mich …
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Organigramm [#273597] | 2/IFG/Z/2023 | << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> ./. Die Autobahn GmbH [#273597]
Datum
17. Mai 2023 16:23
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: 2/IFG/Z/2023 Mein Zeichen: 273597 Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Beantwortung. Bitte teilen Sie mir weiterhin - wie in meiner Anfrage unzweideutig beantragt - die aktuelle Telefonnummer und eine Faxnummer für IFG-Verfahren mit. Letzteres ist in einem Vorverfahren vorteilhaft. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273597/

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Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre per E-Mail gestellte Nachfrage vom 17.05.2023. …
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Organigramm [#273597] | 2/IFG/Z/2023 | << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> ./. Die Autobahn GmbH [#273597]
Datum
22. Mai 2023 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre per E-Mail gestellte Nachfrage vom 17.05.2023. Ihr Antrag auf Mitteilung der aktuellen Kontaktdaten wurde mit Bescheid vom 16.05.2023 abschließend beantwortet: Wie in dem Bescheid vom 16.05.2023 ausgeführt, erfolgt die Durchführung von IFG-Verfahren bei der Autobahn GmbH des Bundes über die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> oder über den postalischen Weg. Eine Telefonnummer oder eine Fax-Nummer für die Durchführung von IFG-Verfahren ist nicht eingerichtet und nach den Vorschriften des IFG auch nicht erforderlich. Wir weisen darauf hin, dass wir Ihre E-Mail als zur Klarstellung dienende Nachfrage und nicht als Widerspruch behandelt haben. Es steht Ihnen weiterhin offen, form- und fristgerecht Widerspruch zu erheben. Mit freundlichen Grüßen