Organigramm der Zuständigkeiten/Fachbereiche, offizielle Stellenbesetzung; EBA Außenstelle Nürnberg

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Hinweis: Ich kann im Netz/Internet kein Organigramm/Übersicht der Außenstelle des EBA in Nürnberg (Eilgutstr. 2 · 90443 Nürnberg) finden.

Wie ist die Außenstelle aufgegliedert (Organigramm, Zuständigkeiten, Fachbereiche, Aufgaben etc.)? Eine Übersicht mit entsprechenden Aufgabenbereichen und zuständigen Ansprechpartnern wäre ausreichend. Gibt es dort eine Fachabteilung für den Bereich Naturschutz/Landschaftspflege?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. September 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hinweis: Ich kann i…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Organigramm der Zuständigkeiten/Fachbereiche, offizielle Stellenbesetzung; EBA Außenstelle Nürnberg [#198902]
Datum
30. September 2020 19:58
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hinweis: Ich kann im Netz/Internet kein Organigramm/Übersicht der Außenstelle des EBA in Nürnberg (Eilgutstr. 2 · 90443 Nürnberg) finden. Wie ist die Außenstelle aufgegliedert (Organigramm, Zuständigkeiten, Fachbereiche, Aufgaben etc.)? Eine Übersicht mit entsprechenden Aufgabenbereichen und zuständigen Ansprechpartnern wäre ausreichend. Gibt es dort eine Fachabteilung für den Bereich Naturschutz/Landschaftspflege?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198902/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Eisenbahn-Bundesamt
Entscheidung über Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage e…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Entscheidung über Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen
Datum
23. Oktober 2020 22:52
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
698,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie gemäß §§ 1 Abs. 2, 7 Abs. 3 IFG die Informationen - wie gewünscht - auch auf elektronischem Weg per E-Mail. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Entscheidung über Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen [#198902] Sehr geehrteAntragsteller/in b…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidung über Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen [#198902]
Datum
9. November 2020 09:53
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir namentlich die jeweiligen Ansprechpartner/-innen der 6 Sachbereiche der ASt des EBA in Nürnberg mit (inkl. Dienstrang bzw. Amtsbezeichnung). Wie sind diese Sachbereiche untergliedert? Sollte dieses einfache Auskunftsbegehren kostenpflichtig sein, so teilen Sie mir dies bitte im Vorfeld einer Bearbeitung mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198902/
Eisenbahn-Bundesamt
Entscheidung über Ihren Antrag vom 09.11.2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Entscheidung über Ihren Antrag vom 09.11.2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen
Datum
8. Dezember 2020 17:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie gemäß §§ 1 Abs. 2, 7 Abs. 3 IFG die Informationen - wie gewünscht - auch auf elektronischem Weg per E-Mail. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Entscheidung über Ihren Antrag vom 09.11.2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen [#198902] Sehr << An…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidung über Ihren Antrag vom 09.11.2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen [#198902]
Datum
11. Februar 2021 21:35
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm der Zuständigkeiten/Fachbereiche, offizielle Stellenbesetzung; EBA Außenstelle Nürnberg“ vom 30.09.2020 (#198902) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 101 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198902/
Eisenbahn-Bundesamt
Bescheide zu Ihren IFG-Anfragen vom 30.09.2020 und 09.11.2020 Sehr Antragsteller/in mit Mail vom 11.02.2021 rekla…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Bescheide zu Ihren IFG-Anfragen vom 30.09.2020 und 09.11.2020
Datum
18. Februar 2021 15:05
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
691,9 KB
Sehr Antragsteller/in mit Mail vom 11.02.2021 reklamieren Sie die noch ausstehende Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage vom 30.09.2020. Im EBA sind von Ihnen 2 Anfragen zu Zuständigkeiten in der Außenstelle Nürnberg eingegangen, beide Anfragen wurden fristgerecht beschieden: 1. Ihre Anfrage vom 30.09.2020 wurde mit Bescheid vom 22.10.2020 beantwortet. Der Bescheid wurde Ihnen wunschgemäß per E-Mail vom 23.10.2020 sowie in Briefform mit Postzustellungsurkunde, Versand ebenfalls am 23.10.2020, zugestellt. 2. Ihre Anfrage vom 09.11 wurde mit Bescheid vom 08.12.2020 beschieden. Der Bescheid wurde Ihnen ebenfalls wunschgemäß per E-Mail vom 08.12.2020 sowie in Briefform mit Postzustellungsurkunde, Versand ebenfalls am 08.12.2020, zugestellt. Auf der PZU wurde vermerkt, dass das Dokument am 10.12.2020 in Ihren Briefkasten eingelegt wurde. Insoweit stehen keine Rückmeldungen des EBA aus. Zu Ihrer Information füge ich beide Bescheide nochmals bei. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheide zu Ihren IFG-Anfragen vom 30.09.2020 und 09.11.2020 [#198902] Sehr << Anrede >> was ver…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheide zu Ihren IFG-Anfragen vom 30.09.2020 und 09.11.2020 [#198902]
Datum
28. März 2021 23:02
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> was verstehen Sie unter "fristgerecht" bzgl. Ihrer Mail v. 18.02.21? Welche grundsätzliche Bearbeitungsfrist hat das EBA denn einzuhalten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198902/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheide zu Ihren IFG-Anfragen vom 30.09.2020 und 09.11.2020 [#198902] Sehr << Anrede >> meine I…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheide zu Ihren IFG-Anfragen vom 30.09.2020 und 09.11.2020 [#198902]
Datum
28. März 2021 23:14
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm der Zuständigkeiten/Fachbereiche, offizielle Stellenbesetzung; EBA Außenstelle Nürnberg“ vom 30.09.2020 (#198902) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 146 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 198902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198902/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheide zu Ihren IFG-Anfragen vom 30.09.2020 und 09.11.2020 [#198902] Sehr << Anrede >> meine I…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheide zu Ihren IFG-Anfragen vom 30.09.2020 und 09.11.2020 [#198902]
Datum
18. Juni 2021 00:31
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm der Zuständigkeiten/Fachbereiche, offizielle Stellenbesetzung; EBA Außenstelle Nürnberg“ vom 30.09.2020 (#198902) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 227 Tage überschritten. Eine Antwort auf die gestellten Fragen vom 28.03.21 steht leider noch aus. Was verstehen Sie unter "fristgerecht" bzgl. Ihrer Mail v. 18.02.21? Welche grundsätzliche Bearbeitungsfrist hat das EBA denn einzuhalten? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte antworten Sie an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 198902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198902/
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AW: Bescheide zu Ihren IFG-Anfragen vom 30.09.2020 und 09.11.2020 [#198902] Sehr << Anrede >> meine I…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheide zu Ihren IFG-Anfragen vom 30.09.2020 und 09.11.2020 [#198902]
Datum
11. Juli 2021 02:39
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm der Zuständigkeiten/Fachbereiche, offizielle Stellenbesetzung; EBA Außenstelle Nürnberg“ vom 17.06.2020 (#198902) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte antworten Sie an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198902/
Eisenbahn-Bundesamt
WG: Reklamation der Beantwortung der IFG-Anfragen vom 30.09.2020 und 09.11.2020 Sehr Antragsteller/in mit den Mai…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
WG: Reklamation der Beantwortung der IFG-Anfragen vom 30.09.2020 und 09.11.2020
Datum
12. Juli 2021 17:11
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
691,4 KB
Sehr Antragsteller/in mit den Mails vom 18.06.21 und 11.07.21 reklamierten Sie erneut die Beantwortung Ihrer im Betreff genannten Anfragen sowie Ihrer Frage hinsichtlich der Bearbeitungsfrist von IFG Anfragen. Bitte entnehmen Sie den Mailanhängen sowie dem Mailverlauf (Mails vom 12.05.21 und 18.02.21), dass Ihnen die Bescheide sowohl auf dem Postweg als auch elektronisch fristgerecht zugestellt wurden. Ihre Anfrage vom 30.09.20 ist am 22.10.20 beantwortet worden, die Beantwortung der Anfrage vom 09.11.20 erfolgte am 08.12.20; mithin wurde die Frist zur Beantwortung Ihrer Anfragen in beiden Fällen gewahrt. Ebenso haben Sie auf diesem Wege bereits eine Antwort zur Bearbeitungsfrist von IFG-Anfragen erhalten, die ich gerne noch einmal wiederhole: Nach Maßgabe des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG soll der Zugang der erfragten Information innerhalb eines Monats erfolgen. Da Ihnen ihre Anfragen nunmehr mehrfach umfassend beantwortet wurden, bitte ich von weiteren Anfragen in gleicher Angelegenheit abzusehen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Reklamation der Beantwortung der IFG-Anfragen vom 30.09.2020 und 09.11.2020 [#198902] Sehr geehrte Damen u…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Reklamation der Beantwortung der IFG-Anfragen vom 30.09.2020 und 09.11.2020 [#198902]
Datum
26. September 2021 23:23
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, welche Maßnahmen werden seitens des EBA ergriffen, wenn die benannten Fristen wiederholt von Mitarbeitern/-innen verletzt werden? Bitte antworten Sie nur an diese E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> JT RA Kanzlei Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198902/

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Eisenbahn-Bundesamt
: AW: WG: Reklamation der Beantwortung der IFG-Anfragen vom 30.09.2020 und 09.11.2020 [#198902] Sehr Antragsteller…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
: AW: WG: Reklamation der Beantwortung der IFG-Anfragen vom 30.09.2020 und 09.11.2020 [#198902]
Datum
14. Oktober 2021 15:45
Status
geschwärzt
693,0 KB
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 26.09.21 fragen Sie - mit Bezug auf die Reklamation der beiden im Betreff genannten Anfragen - nach den Maßnahmen, die bei Fristverletzung gegen die Mitarbeiter*innen des EBA ergriffen werden. Wie Sie dem angehangenen Mailverlauf entnehmen können, wurden die genannten Anfragen sowohl auf dem Postweg als auch per E-Mail beantwortet. Ihre Anfrage vom 30.09.20 ist am 22.10.20 beschieden worden, die Beantwortung der Anfrage vom 09.11.20 erfolgte am 08.12.20; die Zustellung beider Bescheide wurde per Postzustellungsurkunde nachgewiesen. Somit wurde die Frist zur Beantwortung Ihrer Anfragen gemäß § 7 Abs. 5 IFG in beiden Fällen gewahrt. Aufgrund Ihrer mehrfachen Reklamationen wurden Ihnen wiederholt die Bescheide per E-Mail erneut zugesandt, auch dieser Mail füge ich die Bescheide wieder bei. Aus dem Betreff Ihrer Anfrage ist zu schließen, dass sich Ihre erneute Frage auf die im Betreff genannten Anfragen bezieht. Da diesbezüglich kein Fristversäumnis vorliegt, gehe ich davon aus, dass sich diese Frage damit erledigt hat. Sollten Sie darüber hinaus in diesem Kontext ein Informationsbedürfnis haben, bitte ich um Konkretisierung des Antrags. Ich weise aber darauf hin, dass, das Informationsfreiheitsgesetz keine Informationsbeschaffungspflicht beinhaltet, sondern einen freien Zugang zu vorhandenen und im Besitz des Eisenbahn-Bundesamtes befindlichen Informationen ermöglicht. Auch ist eine Sichtung und Prüfung sämtlicher, beim Eisenbahn-Bundesamt vorhandener Dokumente auf Berührungspunkte mit IFG-Fristüberschreitungen diesseitig nicht leistbar. Sollten Sie diese Auskunft in Form eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides wünschen, bitte ich um Mitteilung bis zum 29.10.21. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Nachricht erhalten, gehe ich davon aus, dass Ihnen diese Auskunft genügt und stelle das Verfahren ein. Freundliche Grüße