Organigramm Ihres Hauses

Anfrage an: Landgericht Bonn

noch in der Landtagsanfrage https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14784.pdf behaupten Sie das Ihre Organigramm veröffentlicht worden ist auf www.lg-bonn.nrw.de . Trotz intensiver Suche auf Ihrer Seite konnte ich es leider nicht finden , daher wären Sie bitte so freundlich mir einen Link darauf zu senden oder das Organigramm , oder dieses wäre eine schlechte Alternativen wollen Sie die Veröffentlichungspflichten des IFG NRW nicht nachkommen ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2023
  • Frist
    2. März 2023
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Stefan Erdtel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: no…
An Landgericht Bonn Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Organigramm Ihres Hauses [#269120]
Datum
31. Januar 2023 08:41
An
Landgericht Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
noch in der Landtagsanfrage https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14784.pdf behaupten Sie das Ihre Organigramm veröffentlicht worden ist auf www.lg-bonn.nrw.de . Trotz intensiver Suche auf Ihrer Seite konnte ich es leider nicht finden , daher wären Sie bitte so freundlich mir einen Link darauf zu senden oder das Organigramm , oder dieses wäre eine schlechte Alternativen wollen Sie die Veröffentlichungspflichten des IFG NRW nicht nachkommen ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 269120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269120/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Landgericht Bonn
Info Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie,…
Von
Landgericht Bonn
Betreff
Info
Datum
31. Januar 2023 08:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Landgericht Bonn eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Zum 01. Januar 2018 ist der elektronische Rechtsverkehr (ERV) in Zivilsachen, Strafsachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bundesweit eingeführt worden. Ab diesem Zeitpunkt können gemäß § 130a ZPO, § 32a StPO Anträge und sonstige Schriftsätze rechtsverbindlich in elektronischer Form bei den Gerichten eingereicht werden. Die Vorschrift findet in sämtlichen Verfahren nach der Zivilprozessordnung (ZPO), dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 14 Abs. 2 FamFG) und der Strafprozessordnung (StPO) Anwendung. Eine einfache E-Mail reicht nach den genannten Vorschriften nicht aus, um wirksam elektronische Dokumente bei Gericht einzureichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php>. Zum 01.01.2022 ist zudem in vielen Rechtsbereichen für bestimmte Anträge und Schriftsätze für „professionelle Einreicher“ (z.B. Rechtsanwälte) die Verpflichtung zu elektronischen Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg in Kraft getreten. Näheres können Sie den Vorschriften § 130d ZPO, § 14b FamFG, § 46g ArbGG, § 65d SGG, § 55d VwGO, § 52d FGO und § 32d StPO (auch in Verbindung mit § 110c OWiG) entnehmen. Auch hierzu finden Sie weitere Informationen auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php>. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Landgericht Bonn
Ihr Antrag vom 31.01.2023 Mit freundlichen Grüßen
Von
Landgericht Bonn
Betreff
Ihr Antrag vom 31.01.2023
Datum
21. Februar 2023 10:32
Status
Warte auf Antwort
Stefan Erdtel
AW: Ihr Antrag vom 31.01.2023 [#269120] Guten Tag, << Anrede >> Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdte…
An Landgericht Bonn Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 31.01.2023 [#269120]
Datum
21. Februar 2023 11:09
An
Landgericht Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Anrede >> Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 269120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269120/
Stefan Erdtel
AW: Ihr Antrag vom 31.01.2023 [#269120] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm Ihres Hauses“ …
An Landgericht Bonn Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 31.01.2023 [#269120]
Datum
2. März 2023 06:28
An
Landgericht Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organigramm Ihres Hauses“ vom 31.01.2023 (#269120) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel

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Landgericht Bonn
Ihre Anfrage vom 31.01.2023 Sehr geehrter Herr Erdtel, die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 31.01.2023 wurde hier b…
Von
Landgericht Bonn
Betreff
Ihre Anfrage vom 31.01.2023
Datum
2. März 2023 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Erdtel, die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 31.01.2023 wurde hier bereits bearbeitet und eine Antwort an Sie übersandt. Die Antwort hatte folgenden Inhalt: Ihr Antrag vom 31.01.2023 Sehr geehrter Herr Erdtel, Ihren Antrag vom 31.01.2023 habe ich erhalten. Gerne kommen wir Ihrem Anliegen nach und werden das Organigramm der Verwaltung des Landgerichts auf unserer Homepage veröffentlichen. Für Ihren Hinweis bedanke ich mich. Von der Erhebung von Gebühren wird abgesehen. Es tut mir leid, wenn Sie diese Antwort nicht erhalten haben. Eine postalische Anschrift liegt mir leider nicht vor. Darüber hinaus wurde das Organigramm bereits auf die Homepage des Landgerichts Bonn gesetzt. Sie können es unter folgendem Link ansehen: https://www.lg-bonn.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/320-LG-Bonn-5-2-Organigramm-Geschaeftsverteilung-fuer-die-Dezernenten-Praesidialabteilung-01_10_2022.pdf Mit freundlichen Grüßen