Organigramm W.E.G. WirtschaftsEntwicklungGesellschaft Ludwigshafen am Rhein mbH

- Organigramm der stadteigenen Gesellschaft W.E.G. WirtschaftsEntwicklungGesellschaft Ludwigshafen am Rhein mbH
- Informationen über Besoldung der einzelnen Stellen, oder falls dies nicht möglich ist, das Gesamtbudget der WEG Ludwigshafen für das Jahr 2022

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Organigramm W.E.G. WirtschaftsEntwicklungGesellschaft Ludwigshafen am Rhein mbH [#279594]
Datum
23. Mai 2023 13:06
An
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Organigramm der stadteigenen Gesellschaft W.E.G. WirtschaftsEntwicklungGesellschaft Ludwigshafen am Rhein mbH<< Antragsteller:in >> - Informationen über Besoldung der einzelnen Stellen, oder falls dies nicht möglich ist, das Gesamtbudget der WEG Ludwigshafen für das Jahr 2022 Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279594/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Anfrage Landestransparenzgesetz Sehr << Antragsteller:in >> wir haben von der Stadtverwaltung Ludwigs…
Von
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Betreff
Anfrage Landestransparenzgesetz
Datum
25. Mai 2023 12:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben von der Stadtverwaltung Ludwigshafen Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz erhalten und bestätigen den Empfang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfragen mit den Anfra…
Von
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz
Datum
7. Juni 2023 14:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfragen mit den Anfragenummern 279880 und 279594 können wir wie folgt beantworten: Die MitarbeiterInnen bei der W.E.G. erhalten eine Vergütung nach dem TVÖD, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Weitere Gehaltsbestandteile, Firmenfahrzeuge etc. treffen für die W.E.G. nicht zu. Ansonsten orientieren wir uns nach den Regelungen des TVÖD. Das Gehalt des Geschäftsführers ist seit 2010 im Rahmen eines Sondervertrages vereinbart, der das Beamten- und Versorgungsrecht berücksichtigt. Sie sehen die Ansprechpartner für die angebotenen Dienstleistungen auf unserer Internetseite, hier der Link dazu: https://www.ludwigshafen.de/wirtschaftsstark/weg-mbh/ansprechpartner Der Stadtrat der Stadt Ludwigshafen hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 den Wirtschafts- und Finanzplan sowie den Stellenplan der W.E.G. beschlossen. Wir haben Ihnen hierzu ebenfalls den entsprechenden Link für das Ratsinformationssystem der Stadtverwaltung Ludwigshafen kopiert (Tagesordnungspunkt 23). https://www.ludwigshafen.de/ratsinformationssystem/bi/si0057.php?__ksinr=20063545 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz [#279594] Sehr << Anrede >> ich widerspreche Ihrer …
An Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz [#279594]
Datum
7. Juni 2023 16:33
An
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich widerspreche Ihrer Zusammenlegung der beiden Anfragen. Bitte gehen Sie auf den ersten Teil meiner Anfrage ein: "Organigramm der stadteigenen Gesellschaft W.E.G. WirtschaftsEntwicklungGesellschaft Ludwigshafen am Rhein mbH". Sie übersendeten eine Liste der Personalplanung sowie eine Liste der Ansprechpartner, dies ist kein Organigramm. Ein Organigramm ist eine hierarchische Aufstellung in der Sie als Geschäftsführer bzw. Prokurist an der Spitze sind und die verschiedenen Themenbereiche dargestellt sind. Vielen Dank dass Sie den zweiten Teil dieser Anfrage "Informationen über Besoldung der einzelnen Stellen, oder falls dies nicht möglich ist, das Gesamtbudget der WEG Ludwigshafen für das Jahr 2022" beantwortet haben. Ich beobachte daraus: Die WEG macht 300.000 € Verlust pro Jahr auf den Nacken der Steuerzahler, ohne Aussicht auf Verbesserung (Plan für 2027: Verlust 315.000€). Sie leisten sich eine Heerschar an Halbtagskräften mit E9-Besoldung während die (hauptsächlich männlichen?) Führungskräfte mit E12 aufwärts Vollzeit im Sattel sitzen. Gleichzeitig entscheidet sich das WEG-Leadership (SPD), postalische Farb-Briefe an die ortsansässigen Unternehmen zu schicken für ein "Meet-and-Greet" mit der Oberbürgermeistering (auch SPD). Alle andere WEG-Kommunikation mit den Ludwigshafener Unternehmern lief sonst über E-Mail. Bitte beantworten Sie Frage (1) mit einem Organigramm. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279594/
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Anfrage Landestransparenzgesetz Sehr << Antragsteller:in >> wir haben von der Stadtverwaltung Ludwigs…
Von
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Betreff
Anfrage Landestransparenzgesetz
Datum
14. Juni 2023 08:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben von der Stadtverwaltung Ludwigshafen Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz erhalten und bestätigen den Empfang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfragen mit den Anfragenum…
Von
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Betreff
Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz
Datum
20. Juni 2023 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfragen mit den Anfragenummern 279594 und 279880 können wir wie folgt beantworten: Bei der W.E.G. wird aufgrund der flachen Hierarchien kein Organigramm geführt. Unterhalb des Geschäftsführers und des Prokuristen arbeiten unmittelbar die Projektverantwortlichen. Die Gesellschafter und die Aufsichtsräte der W.E.G. haben über den Sondervertrag des Geschäftsführers beschlossen. Eine Veröffentlichung der Inhalte ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass die Vergütung im Rahmen der Höchstgrenzen des Landesbeamtenversorgungsgesetzes erfolgt. Bestandteile wie Dienstwagen oder ähnliches enthält die Vergütung nicht. Der Prokurist wird nach TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) bezahlt, ohne weitergehende Regelungen, die sich aus der Prokura ergäben. Wir weißen darauf hin, dass bei zukünftigen Anfragen zu den von Ihnen angesprochenen Sachverhalten ein Aufwand in Rechnung gestellt werden muss. Diesen werden wir Ihnen dann vorab mitteilen. Mit freundlichen Grüßen