Organisationsstruktur der Bundespolizei

Ab (inklusive) dem Jahr 2008: Sämtliche Erlasse, Weisungen, Richtlinien und vergleichbare Dokumente, die die bundesweite Organisationsstruktur der Bundespolizei betreffen, aus denen also ersichtlich und nachvollziehbar wird, wie die Bundespolizei und ihre Behörden (vgl. § 57 BPolG) organisiert / strukturiert (Abteilungen, Fachbereiche, Sachgebiete usw.) sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2017
  • Frist
    8. September 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ab (inklusive) d…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Organisationsstruktur der Bundespolizei [#24242]
Datum
5. August 2017 20:02
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ab (inklusive) dem Jahr 2008: Sämtliche Erlasse, Weisungen, Richtlinien und vergleichbare Dokumente, die die bundesweite Organisationsstruktur der Bundespolizei betreffen, aus denen also ersichtlich und nachvollziehbar wird, wie die Bundespolizei und ihre Behörden (vgl. § 57 BPolG) organisiert / strukturiert (Abteilungen, Fachbereiche, Sachgebiete usw.) sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
IFG
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
8. August 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
178,7 KB