Organisierte Kriminalität im Jahr 2022

Guten Tag,

ich bitte um Auskunft nach dem IFG/UIG/VIG*.
Im Jahresbericht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Jahresbilanzen/2023/z99_jahresstatistik_fks_2022.html) wurde angegeben, dass im Jahr 2022 Formen der organisierten Kriminalität bekämpft und 40 Verfahren eingeleitet wurden.

Ich bitte um Auskunft, um welche Branchen es sich in den 40 Verfahren handelt. Zudem bitte ich im Informationen, ob die vom BKA genannten 47 Clangruppen auch kontolliert wurden. Ich bitte um Nennung der Gruppen.
(https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisierteKriminalitaetBundeslagebild2021.html?nn=27988)
Ich bitte zudem um Nennung der Clangruppen.

*Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Juli 2023
  • Frist
    22. August 2023
  • 0 Follower:innen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, ich bitte um Auskunft nach dem IFG/UIG/VIG*. Im Jahresbericht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (https…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Organisierte Kriminalität im Jahr 2022 [#284192]
Datum
18. Juli 2023 16:57
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Auskunft nach dem IFG/UIG/VIG*. Im Jahresbericht der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Jahresbilanzen/2023/z99_jahresstatistik_fks_2022.html) wurde angegeben, dass im Jahr 2022 Formen der organisierten Kriminalität bekämpft und 40 Verfahren eingeleitet wurden. Ich bitte um Auskunft, um welche Branchen es sich in den 40 Verfahren handelt. Zudem bitte ich im Informationen, ob die vom BKA genannten 47 Clangruppen auch kontolliert wurden. Ich bitte um Nennung der Gruppen. (https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisierteKriminalitaetBundeslagebild2021.html?nn=27988) Ich bitte zudem um Nennung der Clangruppen. *Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen Anfragenr: 284192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284192/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Finanzen
Ablehnung Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang z…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung
Datum
27. Juli 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
252,0 KB
Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Was eine amtliche Information ist, regelt § 2 Nummer 1 IFG. Das IFG begründet hingegen keinen Anspruch auf Erteilung sonstiger Auskünfte, etwa auf Beantwortung von Sach- oder Fachfragen oder Fragen, welche auf eine Bewertung der vorhandenen amtlichen Information abzielen. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nur für die bei der jeweiligen Behörde im Zeitpunkt das Antragseingangs tatsächlich vorhandenen amtlichen Informationen. Mit Ihrem Antrag begehren Sie keinen Zugang zu amtlichen Informationen i. S. d. IFG, sondern die Beantwortung von Sach- und Fachfragen. Eine solche ist gern. IFG nicht geschuldet. Bereits aus diesem Grunde ist Ihr Antrag abzulehnen. Selbst wenn die Beantwortung der von Ihnen gestellten Sach- und Fachfragen gern. IFG grundsätzlich geschuldet wäre, wäre ihr Antrag vorliegend abzulehnen, da die Recherche im BMF ergeben hat, dass die zur Beantwortung erforderlichen Kenntnisse im BMF nicht vorhanden sind. Eine Informationsbeschaffung ist gern. IFG nicht geschuldet. Ihr Antrag wird daher aus den vorstehend benannten Gründen abgelehnt.