Organisierte Kriminalität, Spontanprüfungen, Initiativprüfungen, hinweisbezogene Prüfmaßnahmen in 2022 durch die FKS

Guten Tag,

Ich bitte um Auskunft nach dem IFG/UIG/VIG*.

Ich bitte um Auskunft in Zahlen, wie viele verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, Initiativprüfungen aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen als auch hinweisbezogene Prüfmaßnahmen im Jahr 2022 durchgeführt wurden. Ich bitte um eine Aufschlüsselung der Branchen nach Anzahl der Prüfungen, die am häufigsten untersucht wurden und wie viele davon unter besonders schwere Ausbeutungsverhältnisse fallen.

Zudem wurde in Ihrem Jahresbericht von 2022 von der Bekämpfung der organisierten Kriminalität (OK) (https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Jahresbilanzen/2023/z99_jahresstatistik_fks_2022.html) gesprochen. Ich bitte um Informationen, ob die laut BKA, 47 Clangruppen der organisierten Kriminalität von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert wurden. Ich bitte um die Nennung der Gruppen.

*Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2023
  • Frist
    22. August 2023
  • 0 Follower:innen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, Ich bitte um Auskunft nach dem IFG/UIG/VIG*. Ich bitte um Auskunft in Zahlen, wie viele verdachtsunab…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Organisierte Kriminalität, Spontanprüfungen, Initiativprüfungen, hinweisbezogene Prüfmaßnahmen in 2022 durch die FKS [#284194]
Datum
18. Juli 2023 17:00
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich bitte um Auskunft nach dem IFG/UIG/VIG*. Ich bitte um Auskunft in Zahlen, wie viele verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, Initiativprüfungen aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen als auch hinweisbezogene Prüfmaßnahmen im Jahr 2022 durchgeführt wurden. Ich bitte um eine Aufschlüsselung der Branchen nach Anzahl der Prüfungen, die am häufigsten untersucht wurden und wie viele davon unter besonders schwere Ausbeutungsverhältnisse fallen. Zudem wurde in Ihrem Jahresbericht von 2022 von der Bekämpfung der organisierten Kriminalität (OK) (https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Jahresbilanzen/2023/z99_jahresstatistik_fks_2022.html) gesprochen. Ich bitte um Informationen, ob die laut BKA, 47 Clangruppen der organisierten Kriminalität von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert wurden. Ich bitte um die Nennung der Gruppen. *Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen Anfragenr: 284194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284194/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Prüfmaßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2022 Generalzolldirekti…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Prüfmaßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2022
Datum
19. Juli 2023 07:17
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2023.00056-DI.B.16 (202300177078) Sehr geehrte Frau Nguyen, Ihre Anfrage vom 18. Juli 2023 bezüglich der Prüfmaßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2022 ist im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Nach Prüfung des Anliegens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Prüfmaßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2022 Generalzolld…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Prüfmaßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2022
Datum
1. August 2023 09:31
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2023.00056-DI.B.16 (202300191065) Sehr geehrte Frau Nguyen, zu Ihrer Anfrage vom 18. Juli 023 liegen der GZD teilweise Daten vor, sodass die Fragen zumindest zum Teil beantwortet werden können. So könnte Ihnen eine Übersicht zu den im Jahr 2022 durchgeführten Arbeitgeberprüfungen, differenziert nach Branchen, übersandt werden. Die Anzahl der Prüfungen, bei denen Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft festgestellt wurde, ist anhand der Arbeitsstatistik der FKS nicht ermittelbar. Diese erfasst lediglich die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Die Daten zu den 2022 eingeleiteten Ermittlungsverfahren gemäß §§ 232b Abs. 1 Nr. 1, 233 StGB, differenziert nach Branchen, könnte bereitgestellt werden. Die Bereitstellung der entsprechenden Informationen bedarf jedoch der Aufbereitung der vorhandenen Daten, sodass es sich im Ergebnis nicht mehr um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft handeln würde. Eine exakte Aufschlüsselung der zu erwartenden Kosten ist mir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da diese von den konkret erforderlichen Arbeiten in den zu beteiligenden Organisationseinheiten der GZD abhängig ist. Ganz allgemein richtet sich die Höhe der Gebühren nach der Anlage zur Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Aufgrund der durchzuführenden Tätigkeiten (im Wesentlichen das Zusammenstellen der Informationen) gehe ich vorläufig davon aus, dass eine Gebühr i. H. v. ca. 45,00 EUR, vgl. Nr. 1.2 der Anlage zur IFGGebV, entstehen würde. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung, ob Sie die Daten zu den eingeleiteten Ermittlungsverfahren begehren und trotz der entstehenden Gebühren an Ihrem Antrag festhalten. Soweit ich bis zum 18. August 2023 keine Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie keine inhaltliche Auseinandersetzung mit Ihrem Anliegen mehr wünschen. Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Prüfmaßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2022 [#284194…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Prüfmaßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2022 [#284194]
Datum
4. August 2023 14:51
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich halte weiterhin an der Anfrage fest, jedoch bitte ich um eine Prüfung, ob eine Reduzierung der Gebühren nach § 2 IFGGebV möglich wäre, da das öffentliche Interesse hoch ist. Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen Anfragenr: 284194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284194/
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Prüfmaßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2022 Generalzolld…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Prüfmaßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2022
Datum
7. August 2023 08:03
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2023.00056-DI.B.16 (202300197817) Sehr geehrte Frau Nguyen, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. August 2023. Ergänzend hierzu bitte ich noch um Mitteilung, ob Sie auch Interesse an den Daten zu den eingeleiteten Ermittlungsverfahren gemäß §§ 232b Abs. 1 Nr. 1, 233 StGB haben, da die Anzahl der Prüfungen, bei denen Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft festgestellt wurde, anhand der Arbeitsstatistik der FKS nicht ermittelbar ist. Insofern verweise ich auf die entsprechenden Ausführungen in meiner E-Mail vom 1. August 2023, O 1004-2023.00056-DI.B.16 (202300191065). Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Prüfmaßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2022 [#284194…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Prüfmaßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2022 [#284194]
Datum
17. August 2023 13:19
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht! Ich habe auch Interesse an den Daten zu den eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Gerne können Sie mir diese zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen Anfragenr: 284194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284194/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Antwortbescheid Sehr geehrte Frau Nguyen, Sie wandten sich über die Plattform „FragDenStaat“ mit E-Mail vom 18. J…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
18. August 2023
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Nguyen, Sie wandten sich über die Plattform „FragDenStaat“ mit E-Mail vom 18. Juli 2023 an die Generalzolldirektion (GZD) und baten unter Bezug auf das IFG um 1. Auskunft, wie viele verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, Initiativprüfungen aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen und hinweisbezogene Prüfmaßnahmen im Jahr 2022 durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) durchgeführt wurden, 2. eine Aufschlüsselung der Branchen nach Anzahl der Prüfungen, die am häufigsten untersucht wurden und wie viele davon unter besonders schwere Ausbeutungsverhältnisse fallen und 3. Informationen, ob die laut Bundeskriminalamt 47 Clangruppen von der FKS kontrolliert wurden. Im Hinblick auf 2. präzisierten Sie Ihren Antrag auf den ergangenen Hinweis vom 7. August 2023 mit E-Mail vom 17. August 2023 dahingehend, dass sich Ihr Antrag hinsichtlich der besonders schweren Ausbeutungsverhältnisse auf die entsprechend eingeleiteten Ermittlungsverfahren bezieht. Auf entsprechenden Hinweis vom 1. August 2023 erklärten Sie am 4. August 2023 zudem die Übernahme der entstehenden Gebühren. | Über Ihren Antrag entscheide ich als zuständige Stelle der GZD für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG gemäß § 1 Abs. 1 S.1i.V.m. §9 IFG wie folgt: l. Dem Antrag wird bezüglich 2. stattgegeben. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. II . Für die Auskunft werden Gebühren i. H. v. 45,00 EUR erhoben. Begründung: Zu l.: § 1 Abs. 1 S. 1 IFG gewährt gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen i. S.d.§ 2 Nr. 1 IFG. Nach §1 Abs. 2IFG kann die Behörde Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Der Anspruch auf Informationszugang besteht jedoch nur für die bei der jeweiligen Behörde vorhandenen Informationen bzw. Akten. Da im Hinblick auf die durchgeführten Prüfungen und die eingeleiteten Strafverfahren wegen §§ 232b Abs. 1 Nr. 1 und 233 StGB keine Ausschlussgründe nach dem IFG vorliegen, können die erbetenen Informationen den beiden Anlagen entnommen werden. Die Auskunft, wie viele verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, Initiativprüfungen aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen und hinweisbezogene Prüfmaßnahmen im Jahr 2022 durch die FKS durchgeführt wurden, kann nicht gegeben werden, da die entsprechenden Informationen nicht vorliegen. Die FKS der Zollverwaltung führt Prüfungen auf Grundlage der §§ 2 ff. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch. Die Auswahl der Prüfungsobjekte erfolgt risikoorientiert. Die FKS verfolgt einen ganzheitlichen Prüfungsansatz, welcher alle in Frage kommenden Prüffelder aufgrund des Auftrages in § 2 Abs. 1 SchwarzArbG umfasst. Die Arbeitsstatistik der FKS wertet lediglich die Anzahl der in einem Zeitraum durchgeführten Prüfungen aus. Eine weitere Differenzierung findet nicht statt. Die Informationen, ob die laut Bundeskriminalamt 47 Clangruppen von der FKS kontrolliert wurden, kann anhand der vorliegenden Daten nicht ermittelt werden. So lassen sich die entsprechenden Daten der Arbeitsstatistik der FKS nicht entnehmen. zul. Gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren und Auslagen erhoben. Lediglich die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrags ist gebührenfrei, § 10 Abs. 1 S.2 IFG. Die Höhe dieser Kosten orientiert sich am entstandenen Verwaltungsaufwand; die Gebühren sind zudem so zu bemessen, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann. Die Gebühren und Auslagen richten sich im Einzelnen nach § 10 Abs. 3 S. 1 IFG, § 1 Abs. 1i. V. m. Nr. 1.2 Teil A des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Danach ist für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Abschriften ein Gebührenrahmen von 30,00 bis 250,00 EUR vorgesehen. Bei der Bearbeitung Ihres Antrages ist unter Anwendung pauschalierter Stundensätze ein Aufwand von insgesamt einer Stunde gehobener Dienst (pauschalierter Stundensatz 45,00 EUR) für die Recherche und Auswertung der Informationen, mithin ein | Gesamtaufwand von 45,00 EUR, entstanden. Die Auskunft, wie viele verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, Initiativprüfungen aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen und hinweisbezogene Prüfmaßnahmen im Jahr 2022 durch die FKS durchgeführt wurden, kann nicht gegeben werden, da die entsprechenden Informationen nicht vorliegen. - Die FKS der Zollverwaltung führt Prüfungen auf Grundlage der §§ 2 ff. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch. Die Auswahl der Prüfungsobjekte erfolgt risikoorientiert. Die FKS verfolgt einen ganzheitlichen Prüfungsansatz, welcher alle in Frage kommenden Prüffelder aufgrund des Auftrages in § 2 Abs. 1 SchwarzArbG umfasst. Die Arbeitsstatistik der FKS wertet lediglich die Anzahl der in einem Zeitraum durchgeführten Prüfungen aus. Eine weitere Differenzierung findet nicht statt. Die Informationen, ob die laut Bundeskriminalamt 47 Clangruppen von der FKS kontrolliert wurden, kann anhand der vorliegenden Daten nicht ermittelt werden. So lassen sich die entsprechenden Daten der Arbeitsstatistik der FKS nicht entnehmen. zul. Gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren und Auslagen erhoben. Lediglich die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrags ist gebührenfrei, § 10 Abs. 1 S.2 IFG. Die Höhe dieser Kosten orientiert sich am entstandenen Verwaltungsaufwand; die Gebühren sind zudem so zu bemessen, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann. Die Gebühren und Auslagen richten sich im Einzelnen nach § 10 Abs. 3 S. 1 IFG, § 1 Abs. 1i. V. m. Nr. 1.2 Teil A des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Danach ist für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Abschriften ein Gebührenrahmen von 30,00 bis 250,00 EUR vorgesehen. Bei der Bearbeitung Ihres Antrages ist unter Anwendung pauschalierter Stundensätze ein Aufwand von insgesamt einer Stunde gehobener Dienst (pauschalierter Stundensatz 45,00 EUR) für die Recherche und Auswertung der Informationen, mithin ein | Gesamtaufwand von 45,00 EUR, entstanden. Tatbestände, die eine Gebührenermäßigung oder -befreiung im Sinne von §2 IFGGebV begründen, haben Sie nicht vorgebracht und sind im Übrigen auch nicht ersichtlich. Insbesondere ist auch kein öffentliches Interesse erkennbar. So muss das öffentliche Interesse in dem Informationszugang selbst liegen. Nicht ausreichend ist, wenn sich der Informationszugang auf eine Tätigkeit bezieht, die überwiegend dem öffentlichen Interesse dient, vgl. Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. August 2021, 22 K 2185/20, Juris-Rn. 47. Ich bitte Sie daher, die Gebühr in Höhe von 45,00 EUR bis zum 22. September 2023 unter Angabe des Kassenzeichens 1062 4022 5030 BEW 03018314 als Verwendungszweck auf das Konto der Bundeskasse - Dienstort Weiden bei der Deutschen Bundesbank, Filiale Regensburg (IBAN: DE08 7500 0000 0075 0010 07; BIC: MARKDEFF1750) zu überweisen. Die Gebühr ist innerhalb der angegebenen Frist auch dann zu entrichten, wenn Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch erheben, da der Widerspruch gemäß § 80 Abs. 2S. 1 Nr. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung hat. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Generalzolldirektion, Am Propsthof 78a in 53121 Bonn, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen