Orientierungshilfe: Typische Fehler bei Datenschutzerklärungen

1. Die sprünglich unter https://www.datenschutz-berlin.de/datenschutz/datenschutzerklaerung/typische-fehler-bei-datenschutzerklaerungen/ abrufbare und zwischenzeitlich ohne Angabe von Gründen entfernte Orientierungshilfe "Typische Fehler bei Datenschutzerklärungen".
2. Informationen zu den Gründen für die Entfernung der Orientierungshilfe

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Orientierungshilfe: Typische Fehler bei Datenschutzerklärungen [#286231]
Datum
16. August 2023 09:57
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die sprünglich unter https://www.datenschutz-berlin.de/datenschutz/datenschutzerklaerung/typische-fehler-bei-datenschutzerklaerungen/ abrufbare und zwischenzeitlich ohne Angabe von Gründen entfernte Orientierungshilfe "Typische Fehler bei Datenschutzerklärungen". 2. Informationen zu den Gründen für die Entfernung der Orientierungshilfe
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286231/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage vom 16. August 2023 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre o.g. Anfrage, die hier unter de…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 16. August 2023
Datum
21. August 2023 12:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre o.g. Anfrage, die hier unter dem Geschäftszeichen 1391.278 veraktet wird, teile ich Ihnen Folgendes mit: * Zu Frage 1: Das gewünschte Dokument finden Sie anbei, wobei darauf hinzuweisen ist, dass es sich lediglich um Hinweise zur Ausgestaltung von Datenschutzerklärungen handelt, die nicht mit einer Orientierungshilfe der DSK zu verwechseln sind. * Zu Frage 2: Bei dem von Ihnen angeforderten Dokument handelt es sich um ein Arbeitspapier, dass fortlaufend weiterentwickelt wird. Das Papier ist momentan nicht auf unserer Webseite verfügbar, weil wir es in einigen Punkten nochmals mit der aktuellen Rechtsprechung abgleichen möchten. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen