Ortsbegehung der Bürgermeisterin und des Ortsvorstehers von Wilhelmshorst im Rosenweg im April 2020
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 27. April 2020 wurde ich von der Wilhelmshorster Ortsbeirätin Marita Overbeck darüber informiert, dass die Bürgermeisterin Claudia Nowka zusammen mit dem Ortsvorstehervon Wilhelmshorst, Gerd Sommerlatte, wohl am gleichen Tag eine Ortsbegehung in der Straße Rosenweg, im Teilabschnitt zwischen den Straßen Menzelstraße und an den Lauben durchgeführt haben. Über den Anlass und das Ergebnis Ortsbegehung wurde laut Mitgliedern des Ortsbeirats auch in der 8. Sitzung des Ortsbeirates von Wilhelmshorst, am 18.05.2020 kurz durch den Ortsvorsteher Gerd Sommerlatte berichtet. Zu dieser Ortsbegehung finden sich aber keine Angaben in der Niederschrift der Sitzung.
Ich bitte Sie daher, mir Kopien aller vorhandenen Niederschriften, Planung, Durchführung und den Ergebnissen dieser Ortsbegehung zur Verfügung zu stellen. Ich bitte Sie außerdem, mir Auskunft darüber zu erteilen, welche Mitglieder des Ortsbeirats von Wilhelmshorst und welche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gemiendeverwaltung Michendorf im Vorfeld über den Termin zur Ortsbegehung informiert gewesen sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. September 2020
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9. Oktober 2020
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