Ortsentwicklungskonzept Reutlingen Rommelsbach vom 12.12.2018

Anfrage an: Stadt Reutlingen

Alle verfügbaren Informationen zur Beauftragung und Erstellung des Ortsentwicklungskonzept Reutlingen Rommelsbach vom 12.12.2018.

Aus meiner Anfrage an den Gemeinerat Reutlingen und das Bezirksamtrommelsbach ging hervor, dass das Entwicklungskonzept nicht umgesetzt werdensoll. Das Konzept ist aber sehr umfangreich und laut Aussage des Gemeinerats Herrn Georg Leitenberger über viele Jahren von verschiedenen externen Dienstleistern erstellt worden. Hierzu sind ganz offensichtich immense Kosten und Aufwände entsanden, welche mit öffentlichen Gelder finanziert wurden.

Bitte senden Sie mir also insbesondere zu:
- Aufträge an interne und externe Dienstleister
- Endabrechnung an interne und externe Dienstleister
- Verträge welche mit der Erstellung und Beauftragung verbunden sind.
- Gemeinde- und Stadtratbeschlüsse zur Beauftragung, Abwicklung und Interpretation des Ortsentwicklungskonzept Reutlingen Rommelsbach vom 12.12.2018.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2021
  • Frist
    13. Juli 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle verfügbaren Informati…
An Stadt Reutlingen Details
Von
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Betreff
Ortsentwicklungskonzept Reutlingen Rommelsbach vom 12.12.2018 [#222947]
Datum
9. Juni 2021 13:29
An
Stadt Reutlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle verfügbaren Informationen zur Beauftragung und Erstellung des Ortsentwicklungskonzept Reutlingen Rommelsbach vom 12.12.2018. Aus meiner Anfrage an den Gemeinerat Reutlingen und das Bezirksamtrommelsbach ging hervor, dass das Entwicklungskonzept nicht umgesetzt werdensoll. Das Konzept ist aber sehr umfangreich und laut Aussage des Gemeinerats [geschwärzt] über viele Jahren von verschiedenen externen Dienstleistern erstellt worden. Hierzu sind ganz offensichtich immense Kosten und Aufwände entsanden, welche mit öffentlichen Gelder finanziert wurden. Bitte senden Sie mir also insbesondere zu: - Aufträge an interne und externe Dienstleister - Endabrechnung an interne und externe Dienstleister - Verträge welche mit der Erstellung und Beauftragung verbunden sind. - Gemeinde- und Stadtratbeschlüsse zur Beauftragung, Abwicklung und Interpretation des Ortsentwicklungskonzept Reutlingen Rommelsbach vom 12.12.2018. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 222947 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr << Anrede >> § 9 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG soll der Beschleunigung des Verfahrens dien…
An Stadt Reutlingen Details
Von
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Betreff
AW: Ortsentwicklungskonzept Reutlingen Rommelsbach vom 12.12.2018 [#222947]
Datum
21. Juni 2021 21:52
An
Stadt Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> § 9 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG soll der Beschleunigung des Verfahrens dienen. Hiermit weise ich Sie darauf hin, dass die von § 9 Abs. 1 IFG in Bezug genommenen Fristregel des § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG zwar keine starre Fristbestimmung darstellt, gleichwohl Sie mir innerhalb dieser Frist mitteilen müssen ob oder bis wann ich mit einer Bearbeitung meiner Anfrage rechnen kann. Ebenfalls innerhalb diese Frist bitte ich Sie mir mitzuteilen ob gegebenenfalls nach § 8 Abs. 1 Satz 1 IFG die Belange eines dritten durch meinen den Antrag auf Informationszugang berührt sind und sich somit die Bearbeitung meines Antrags über die Monatsfrist hinaus erstrecken wird. Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass durch das Fehlen des Ablehnungs- und Widerspruchsbescheids sich das Abwarten von drei Monaten gemäss § 75 Satz 2 VwGO vor Einreichung einer Verpflichtungsklage (Untätigkeitsklage) als entbehrlich erweisen kann, wenn die Gesamtwürdigung des Verhaltens der Antragsgegnerin als dem Antrag gegenüber als ablehnend gewertet werden kann. Durch eine verspätete Mitteilung einer benötigten Fristverlängerung kann das vorprozessuale Verhalten in seiner Gesamtwürdigung nur als ablehnend, also als sinnhafter Widerspruchsbescheid / Ablehnungsbescheid, gewertet werden. Bei negativer Gesamtwürdigung wird das Widerspruchsverfahren regelmässig entbehrlich und würde sich als sinnlos erweisen. (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 37). Ebenso weise ich Sie darauf hin, dass ich über meinen Antrag hinaus dringend auf die Informationen angewiesen bin und mir bei weiterem Abwarten einer Entscheidung materielle Nachteile drohen könnten (vgl. zu diesen Kriterien: Rennert in Eyermann, a.a.O., § 75 Rn. 8). Ein Zuwarten ohne Mitteilung über die Monatsfrist hinaus wäre nicht zuzumuten. Nach den spezialgesetzlichen Fristen sind hier „besondere Umstände“ i.S.d. § 75 Satz 2 VwGO anzunehmen (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 75 Rn. 12). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222947/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Reutlingen
Sehr Antragsteller/in gerne stellen wir Ihnen die Unterlagen zur Entstehung des Ortsentwicklungskonzepts (OEK) R…
Von
Stadt Reutlingen
Betreff
Antwort: Ortsentwicklungskonzept Reutlingen Rommelsbach vom 12.12.2018 [#222947]
Datum
9. Juli 2021 16:59
Status
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Sehr Antragsteller/in gerne stellen wir Ihnen die Unterlagen zur Entstehung des Ortsentwicklungskonzepts (OEK) Rommelsbach zur Verfügung. Wir müssten dazu einen Termin vereinbaren, an dem Sie sich die Aktenordner mit allen Unterlagen und Plänen im Rathaus ansehen können. Belange Dritter werden grundsätzlich nicht berührt, allerdings müssen aus Datenschutzgründen z.B. Adressen von einzelnen Bürgern geschwärzt werden. Eine von Ihnen befürchtete Fristverlängerung, wie in Ihrer E-Mail vom 21.06.2021 ausgeführt, sehen wir nicht als erforderlich an. Da Sie in der E-Mail vom 09.06.2021, in der Sie die Einsicht in die Akten beantragen, noch einige Ausführungen gemacht haben, möchte ich Ihnen dazu auch noch eine kurze Antwort geben. Ortsentwicklungskonzepte oder vergleichbare Planungen wurden für alle 12 Bezirksgemeinden Reutlingens erstellt. Wie in der Einleitung der OEK-Broschüre (S. 4) ausgeführt, handelt sich um informelle städtebauliche Planungen ohne rechtliche Bindungswirkung. Sie dienen vielmehr dazu, dass die Bezirke unter Beteiligung der Verwaltung, der Politik und der Öffentlichkeit mit Hilfe von professionellen Planern eine "Richtschnur" entwickeln, an der sich die zukünftige Entwicklung des Stadtteils orientieren soll. Insofern ist eine Umsetzung selbstverständlich gewünscht. Zur Umsetzung bestimmter Projekte sind jedoch weitere formale Verfahren (z.B. Bebauungsplanverfahren) und Haushaltsmittel notwendig, die in der Realität jedoch leider nicht immer durchgeführt bzw. bereitgestellt werden können. Aus dem Ortsentwicklungsprozess heraus gibt es in Rommelsbach aber bereits positive Entwicklungen: das neue Pflegeheim ist in Betrieb, beim Baugebiet Gassenäcker wird die öffentliche Auslegung vorbereitet, auf den Ortsdurchfahrten wurden Geschwindigkeitsreduzierungen umgesetzt, ... Dadurch, dass informelle Planungen die Bebaubarkeit von Grundstücken weder ermöglichen, noch verhindern können, treten aufgrund des OEKs keine Wertänderungen ein (also auch nicht bei Ihrem Grundstück). Die OEK-Broschüre ist kostenfrei entweder online unter https://www.reutlingen.de/de/Rathaus/Rathaus-Themen/Stadtentwicklung/Ortsentwicklungskonzepte/Rommelsbach erhältlich oder in gedruckter Form im Rathaus. Beauftragt für das OEK Rommelsbach waren ein Planungsbüro und eine Moderatorin. Ein anderes Büro hatte im Vorfeld eine über Landesmittel geförderte Analyse für die Ortsmitte erstellt, welche als Grundlage für das Ortsentwicklungskonzept verwendet wurde. Sonstige Dienstleister, Gutachter o.ä. wurden hier nicht beauftragt. Beschlüsse bzw. Drucksachen des Gemeinderats zum Ortsentwicklungskonzept können übrigens auch online über das Ratsinformationssystem ( https://ris.reutlingen.de/programme/RIS/ris_web.nsf/) abgerufen werden. Dort kann unter dem Menüpunkt "Erweiterte Suche" beispielsweise nach "Ortsentwicklungskonzept Rommelsbach" recherchiert werden. Bitte melden Sie sich bei mir bezüglich der Terminkoordinierung und des weiteren Vorgehens. Die Gebührenerhebung richtet sich nach § 10 LIFG i.V.m. Anlage 1, Nr. 4 zu § 1 Abs. 1 der städtischen Verwaltungsgebührensatzung. Demnach entstehen bei Inanspruchnahme der Akteneinsicht Kosten von 114 Euro. Sollten Sie vor Ort beispielsweise Kopien wünschen, würden diese noch hinzukommen. Einzelfragen zu dem OEK, zu Kosten etc., die ohne größeren Aufwand z.B. telefonisch oder per E-Mail beantwortet werden können, sind selbstverständlich kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr << Anrede >> Die Dokumente müssten alle gescannt werden, entsprechend müsste ich den Ordner mitn…
An Stadt Reutlingen Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: Ortsentwicklungskonzept Reutlingen Rommelsbach vom 12.12.2018 [#222947]
Datum
9. Juli 2021 19:03
An
Stadt Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Die Dokumente müssten alle gescannt werden, entsprechend müsste ich den Ordner mitnehmen oder vorort scannen können. Was wäre möglich? Einsicht gerne z.B. Freitag den 23.07. Besten Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222947/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Reutlingen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Email vom 27.10.2021 welche ich heute gerne beantworten möchte. Nach Rüc…
Von
Stadt Reutlingen
Betreff
WG: Ortsentwicklungskonzept Reutlingen Rommelsbach vom 12.12.2018 [#222947]
Datum
29. Oktober 2021 12:16
Status
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Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Email vom 27.10.2021 welche ich heute gerne beantworten möchte. Nach Rücksprache mit Herrn [geschwärzt] wurde in der Email vom 09.07.2021 welche ich angehängt habe, die Gebührenerhebung für die anfallenden Kosten in Höhe von 114 Euro ausgewiesen. Daher können wir in Ihren Einspruch nicht einwilligen und bitten Sie die offenen Rechnung unter Angabe des Buchungszeichens zu begleichen. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ( [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich halte die Gebühren für überhöht. Es war eine einfache Anfrage, welche laut Ver…
An Stadt Reutlingen Details
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AW: WG: Ortsentwicklungskonzept Reutlingen Rommelsbach vom 12.12.2018 [#222947]
Datum
29. Oktober 2021 14:41
An
Stadt Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich halte die Gebühren für überhöht. Es war eine einfache Anfrage, welche laut Verordnung gebührenfrei ist. In jeden Fall sind 114 € für einen Gang ins Archiv überhöht. Ich bitte um einen Rechtsmittelfähigen Bescheid oder Korrektur. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222947/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Reutlingen
Ihr Einspruch gegen die Gebührenordnung zur Akteneinsicht Sehr Antragsteller/in die Gebühren sind angemessen, not…
Von
Stadt Reutlingen
Betreff
Ihr Einspruch gegen die Gebührenordnung zur Akteneinsicht
Datum
4. November 2021 11:23
Status
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Sehr Antragsteller/in die Gebühren sind angemessen, notwendig und im üblichen Rahmen. Nach dem "Gebührenverzeichnis für öffentliche Leistungen" können für eine "Auskunft ... aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche" bis zu 1.187 Euro erhoben werden. Wenn von der öffentlichen Hand individuelle Leistungen für Private erbracht werden, ist die Verwaltung verpflichtet, Gebühren zu erheben. Ansonsten müssten diese von der Allgemeinheit getragen werden. Wie ihnen bereits mitgeteilt wurde, sind Sie im Vorhinein - auf Ihren Wunsch hin - über die Kosten informiert worden und Sie haben dem nicht widersprochen. In der E-Mail vom 09.07.2021 wurde außerdem ausführlich dargelegt, welche Informationen kostenlos und im Internet offen zugänglich sind. Außerdem wurde mitgeteilt, dass konkrete Einzelfragen kostenfrei per E-Mail oder telefonisch beantwortet werden können. Leider beschränkt sich eine Akteneinsicht nicht nur auf einen Gang ins Archiv. So müssen die Unterlagen aus Datenschutzgründen vorher gesichtet werden, um z.B. private Anschriften zu schwärzen. Außerdem ist - ohne Ansehen der Person - eine Aufsicht erforderlich, um den ordnungsgemäßen Umgang mit den Unterlagen sicherzustellen bzw. den Verlust einzelner Dokumente zu verhindern. Ein Bescheid kann bei Dienstleistungen der Stadt nicht erteilt werden, da es sich nicht um Verwaltungsakte bzw. Verwaltungsverfahren handelt. Gegen eine Rechnung können jedoch selbstverständlich auch Rechtsmittel eingelegt werden. Wir hoffen, ihnen hiermit den Hintergrund nachvollziehbar dargelegt zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Einspruch gegen die Gebührenordnung zur Akteneinsicht [#222947] Sehr << Anrede >> ich habe be…
An Stadt Reutlingen Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Einspruch gegen die Gebührenordnung zur Akteneinsicht [#222947]
Datum
4. November 2021 11:37
An
Stadt Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe bereits vor ca. 10 Tagen qualifiziert Einspruch eingelegt und Ihnen diesen per absenderauthentifizierter De-Mail gem. § 55a Absatz 2 Satz 2 VwGO an die De-Mail-Adreesse der Stadt Reutlingen per Einschreiben zugestellt. Ich warte auf Ihren Widerspruchsbescheid/Einspracheentscheid, welcher mir bis jetzt nicht zuging. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222947/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>