Ortsteil Munzingen

Warum und wann wurde der Wäschbach bzw. auch das Rossbächle von der natürlichen Wasserzufuhr (Quelle) abgeschnitten und wird das dauerhaft so bleiben?

Welchen Status hat der Bereich zwischen den Gewässer Rossbächle und dem BG Rossbächle? Naturschutzgebiet?

Wie viele Höhenmessungen wurden im Zuge des BV Rossbächle bereits durchgeführt und welche Ergebnisse sind herausgekommen (Karte mit Messpunkten (vor allem für das BG) und Höhenangaben? Welche Messverfahren wurden verwendet?

Soll es eine weitere Höhenmessung geben? Wenn ja, wann?

Werden bei Grundstückskäufen standartmäßig Rücktrittsklauseln (für den Fall, dass das BG nicht entsteht) vereinbart? Wurde das bei dem BG Rossbächle gemacht?

Ist der gesamte Kaufpreis bereits ausgezahlt worden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. September 2023
  • Frist
    21. Oktober 2023
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Catrin Mansfeld
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum und wann wurde der Wäschbach…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
Catrin Mansfeld
Betreff
Ortsteil Munzingen [#288577]
Datum
19. September 2023 16:03
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum und wann wurde der Wäschbach bzw. auch das Rossbächle von der natürlichen Wasserzufuhr (Quelle) abgeschnitten und wird das dauerhaft so bleiben? Welchen Status hat der Bereich zwischen den Gewässer Rossbächle und dem BG Rossbächle? Naturschutzgebiet? Wie viele Höhenmessungen wurden im Zuge des BV Rossbächle bereits durchgeführt und welche Ergebnisse sind herausgekommen (Karte mit Messpunkten (vor allem für das BG) und Höhenangaben? Welche Messverfahren wurden verwendet? Soll es eine weitere Höhenmessung geben? Wenn ja, wann? Werden bei Grundstückskäufen standartmäßig Rücktrittsklauseln (für den Fall, dass das BG nicht entsteht) vereinbart? Wurde das bei dem BG Rossbächle gemacht? Ist der gesamte Kaufpreis bereits ausgezahlt worden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Catrin Mansfeld Anfragenr: 288577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288577/ Postanschrift Catrin Mansfeld << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Catrin Mansfeld
Stadt Freiburg im Breisgau
Anfrage nach LIFG Munzingen Sehr geehrte Frau Mansfeld, hiermit beantworte ich die unten aufgeführten Fragen rund…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Anfrage nach LIFG Munzingen
Datum
17. Oktober 2023 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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759 Bytes


Sehr geehrte Frau Mansfeld, hiermit beantworte ich die unten aufgeführten Fragen rund um das Baugebiet Rossbächle. Ich habe die Antworten der verschiedenen Fachämter nachstehend zusammengefasst. Nach Informationen des ehemaligen Ortsvorsteher in Munzingen (2012) wurde der Wäschbach bis 1970 von einer warmen, stark sprudelnder Quelle gespeist und zu dieser Zeit in das offene Rossbächle abgeleitet. Nach Erstellung des Abwassernetzes und Bau der Kanalisationen (1970) sprudelte das Wasser sehr deutlich weniger und war auch nicht mehr warm. Der Überlauf vom Wäschbach erfolgte in das Rossbächle. Im Zuge von baulichen Veränderungen wurde das Rossbächle in diesem Bereich in einen Kanal verlegt. Bei Kanalerneuerungsarbeiten (2012) des Abwassersystems (Leitungen und Schächte) in der Quellenstraße wurde durch die Ortsverwaltung festgestellt, dass die Quelle/der Wäschbach dauerhaft versiegt war. Im Bereich zwischen dem Rossbächle und dem geplanten Baugebiet befinden sich „Hecken und Röhrichte am Rossbächle“ (Biotop-Nr. 180123110128) mit nach NatSchG geschützter Feldhecke und nach BNatSchG geschütztem Ufer-Schilfröhricht. Durch die Aufstellung des angrenzenden Bebauungsplans werden keine Eingriffe in das gesetzliche geschützte Biotop sowie in das Gewässer vorbereitet. Der gesamte Kaufpreis für das Grundstück auf dem die Wohnbebauung des Baugebiets „Rossbächle“ entstehen wird, wurde bereits bezahlt. Käufer waren teilweise die Freiburger Stadtbau und teilweise die Stadt Freiburg. Die Aufnahme eines Rücktrittsrechts wird individuell beurteilt. Im Kaufvertrag für das Grundstück auf dem die Wohnbebauung des Baugebiets „Rossbächle“ entstehen wird, wurde kein Rücktrittsrecht vereinbart. Bezüglich der Vermessungsdaten stehe ich in Kontakt mit unserem Vermessungsamt und werde mich in Kürze nochmal bei Ihnen melden. Viele Grüße,

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Stadt Freiburg im Breisgau
AW: Anfrage nach LIFG Munzingen Sehr geehrte Frau Mansfeld, wie in der unten stehenden Mail angekündigt, übersend…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
AW: Anfrage nach LIFG Munzingen
Datum
31. Oktober 2023 13:38
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Mansfeld, wie in der unten stehenden Mail angekündigt, übersende ich auch Ihnen im Anhang eine PDF mit den Höhenangaben des Plangebiets sowie eine Excel Tabelle mit der Auflistung sämtlicher Vermessungen / Befliegungsdaten, die im Rahmen des Projektes BG Rossbächle durchgeführt wurden. Die Daten werden von uns üblicherweise nicht im PDF Format verwendet, weshalb diese extra aufbereitet werden mussten. Wir werden von der Erhebung von Gebühren absehen. Sollten noch weitere Anfragen eingehen für deren Beantwortung wir einen gewissen Zeitaufwand benötigen, werden wir Sie vorab über anfallende Gebühren informieren. Viele Grüße,