Ortstermin des hessischen Ministerpräsidenten im Uniklinikum Gießen am 14. April 2020
Gemäß der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus ist der Zutritt zu Krankenhäusern mit strikten Auflagen versehen und auf eng definierte Personenkreise begrenzt.
Bitte teilen Sie mir mit,
- von welcher Seite (Rhön Klinikum AG, Universitätsklinikum Gießen-Marburg, Universitätsleitung der beteiligten Universitäten; Hessische Staatskanzlei, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Bundesministerium für Gesundheit, Bundeskanzleramt) die Initiative zu dem Besuch ausging
- wie und von wem der Besuch von Herrn Ministerpräsident Bouffier, Herrn Staatsminister Klose, Herrn Bundesminister Spahn, Herrn Bundesminister Braun und Vertretern der Presse den Ausnahmeregelungen gemäß §1 (2) als durchführbar entschieden wurde und wie mit dem in der Presse dokumentierten Verstoß gegen das Abstandsgebot während des Ortstermins umgegangen wird
- welche Alternativen zu einem Ortstermin (z.B. Videokonferenz) oder eine kleinere Zusammensetzung der Besuchsgruppe bestanden hätten und nach welchen Kriterien diese als nicht ausreichend bewertet wurden.
Information nicht vorhanden
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Datum16. April 2020
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19. Mai 2020
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