Ortsumfahrung 'S 92 Verlegung bei Bernsdorf'- Zugang zu Umweltinformationen nach § 4 SächsUIG

Der Presse habe ich entnommen, dass die Vorplanung der Ortsumfahrung 'S 92 Verlegung bei Bernsdorf' abgeschlossen ist und diese nun dem Verkehrsministerium vorliegt.

Bitte teilen Sie mir den aktuellen Stand der Planung mit, insbesondere interessiert mich, welche der untersuchten Trassenführungen als Vorzugstrasse ausgewählt wurde, ob bereits ein Planfeststellungsantrag gestellt worden ist, ob für das Vorhaben Umweltverträglichkeitsprüfungen (nicht nur Studien) durchgeführt werden müssen sowie was das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Vorzugstrasse ist. Sind inzwischen weitere Unterlagen als die Vorplanungsunterlagen durch die Öffentlichkeit einsehbar?

Nach wie vor vermisse ich bei der Planung einer länderübergreifenden Verbindung zwischen der A4 in Burkau und der A 13 in Ruland ein gemeinsames Verkehrskonzept von Sachsen und Brandenburg. Gibt es hier Fortschritte?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
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Stephanie Friedrich
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Presse habe ich en…
An Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen Details
Von
Stephanie Friedrich
Betreff
Ortsumfahrung 'S 92 Verlegung bei Bernsdorf'- Zugang zu Umweltinformationen nach § 4 SächsUIG [#296854]
Datum
11. Januar 2024 10:30
An
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Presse habe ich entnommen, dass die Vorplanung der Ortsumfahrung 'S 92 Verlegung bei Bernsdorf' abgeschlossen ist und diese nun dem Verkehrsministerium vorliegt. Bitte teilen Sie mir den aktuellen Stand der Planung mit, insbesondere interessiert mich, welche der untersuchten Trassenführungen als Vorzugstrasse ausgewählt wurde, ob bereits ein Planfeststellungsantrag gestellt worden ist, ob für das Vorhaben Umweltverträglichkeitsprüfungen (nicht nur Studien) durchgeführt werden müssen sowie was das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Vorzugstrasse ist. Sind inzwischen weitere Unterlagen als die Vorplanungsunterlagen durch die Öffentlichkeit einsehbar? Nach wie vor vermisse ich bei der Planung einer länderübergreifenden Verbindung zwischen der A4 in Burkau und der A 13 in Ruland ein gemeinsames Verkehrskonzept von Sachsen und Brandenburg. Gibt es hier Fortschritte?
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephanie Friedrich Anfragenr: 296854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296854/ Postanschrift Stephanie Friedrich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stephanie Friedrich

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Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen
Antrag auf Gewährung von Informationen vom 11.01.2024 zum Vorhaben S 92 Verlegung bei Bernsdorf Sehr geehrte Frau …
Von
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen
Betreff
Antrag auf Gewährung von Informationen vom 11.01.2024 zum Vorhaben S 92 Verlegung bei Bernsdorf
Datum
18. Januar 2024 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Dr. Friedrich, zu Ihrem Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz sende ich Ihnen folgende Antwort zu (siehe Anhang). Mit freundlichen Grüßen