Ortsumgehung Rehau (Projekt-/Teilprojektnummer: B289-G030-BY-T03-BY)

Die geplanten Ortsumgehung Rehau (Projekt-/Teilprojektnummer: B289-G030-BY-T03-BY) wird in der Region eine Verschiebung des Verkehrsflusses nach sich ziehen.

-Mit welcher Methode wurden die Auswirkungen ermittelt

-Welche Auswirkungen insbesondere auf die Verkehrslast beim Durchgangsverkehr der Gemeinde Oberkotzau sind zu erwarten.

-Ist es rechtlich möglich den Schwerlastverkehr über diese Strecke zu leiten um die Gemeinde Oberkotzau in diesem Punkt zu entlasten (Ausgenommen natürlich Quell- und Ziehlverkehr)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die geplanten Ort…
An Landesbaudirektion Bayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ortsumgehung Rehau (Projekt-/Teilprojektnummer: B289-G030-BY-T03-BY) [#193672]
Datum
28. Juli 2020 13:42
An
Landesbaudirektion Bayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die geplanten Ortsumgehung Rehau (Projekt-/Teilprojektnummer: B289-G030-BY-T03-BY) wird in der Region eine Verschiebung des Verkehrsflusses nach sich ziehen. -Mit welcher Methode wurden die Auswirkungen ermittelt -Welche Auswirkungen insbesondere auf die Verkehrslast beim Durchgangsverkehr der Gemeinde Oberkotzau sind zu erwarten. -Ist es rechtlich möglich den Schwerlastverkehr über diese Strecke zu leiten um die Gemeinde Oberkotzau in diesem Punkt zu entlasten (Ausgenommen natürlich Quell- und Ziehlverkehr)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193672/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ortsumgehung Rehau (Projekt-/Teilprojektnummer: …
An Landesbaudirektion Bayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ortsumgehung Rehau (Projekt-/Teilprojektnummer: B289-G030-BY-T03-BY) [#193672]
Datum
1. September 2020 08:31
An
Landesbaudirektion Bayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ortsumgehung Rehau (Projekt-/Teilprojektnummer: B289-G030-BY-T03-BY)“ vom 28.07.2020 (#193672) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193672/
Landesbaudirektion Bayern
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 28.07.2020 ist mir nicht bekannt. Leider kann ich Sie nicht anrufen…
Von
Landesbaudirektion Bayern
Betreff
2020-09-01_5Swe_Ortsumgehung Rehau (Projekt-/Teilprojektnummer: B289-G030-BY-T03-BY) [#193672]
Datum
1. September 2020 16:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 28.07.2020 ist mir nicht bekannt. Leider kann ich Sie nicht anrufen, da keine Kontakttelefonnummer hinterlegt wurde. Für das im Betreff genannte Vorhaben ist das Staatliche Bauamt Bayreuth zuständig. Bitte wenden Sie sich an das Staatliche Bauamt Bayreuth. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anfrage Lautete: " Die geplanten Ortsumgehung Rehau (Projekt-/Teilprojektnu…
An Landesbaudirektion Bayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2020-09-01_5Swe_Ortsumgehung Rehau (Projekt-/Teilprojektnummer: B289-G030-BY-T03-BY) [#193672]
Datum
3. September 2020 10:55
An
Landesbaudirektion Bayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anfrage Lautete: " Die geplanten Ortsumgehung Rehau (Projekt-/Teilprojektnummer: B289-G030-BY-T03-BY) wird in der Region eine Verschiebung des Verkehrsflusses nach sich ziehen. -Mit welcher Methode wurden die Auswirkungen ermittelt -Welche Auswirkungen insbesondere auf die Verkehrslast beim Durchgangsverkehr der Gemeinde Oberkotzau sind zu erwarten. -Ist es rechtlich möglich den Schwerlastverkehr über diese Strecke zu leiten um die Gemeinde Oberkotzau in diesem Punkt zu entlasten (Ausgenommen natürlich Quell- und Ziehlverkehr) " Insbesondere der letzte Punkt ist von Interesse Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193672/

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Landesbaudirektion Bayern
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übermittlung der von Ihnen aufgeworfenen Fragen. Die Zuständigk…
Von
Landesbaudirektion Bayern
Betreff
2020-09-04_5Swe_Ortsumgehung Rehau (Projekt-/Teilprojektnummer: B289-G030-BY-T03-BY) [#193672]
Datum
4. September 2020 12:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übermittlung der von Ihnen aufgeworfenen Fragen. Die Zuständigkeit ist davon unberührt. Wie bereits geschrieben, bitte wenden Sie sich an das Staatliche Bauamt Bayreuth. Mit freundlichen Grüßen