Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
Die geplanten Ortsumgehung Rehau (Projekt-/Teilprojektnummer: B289-G030-BY-T03-BY) wird in der Region eine Verschiebung des Verkehrsflusses nach sich ziehen.
-Mit welcher Methode wurden die Auswirkungen ermittelt
-Welche Auswirkungen insbesondere auf die Verkehrslast beim Durchgangsverkehr der Gemeinde Oberkotzau sind zu erwarten.
-Ist es rechtlich möglich den Schwerlastverkehr über diese Strecke zu leiten um die Gemeinde Oberkotzau in diesem Punkt zu entlasten (Ausgenommen natürlich Quell- und Ziehlverkehr)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 193672
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/193672/
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
"Die von Ihnen angesprochene Umgehung Rehau(B289) ist im aktuellen Bundes-verkehrswegeplan 2030 nur im sogenannten, Weiteren Bedarf eingestuft und verfügt daher noch nicht über eine Planungsfreigabe des Bundes. Eine Beurteilung etwaiger Verkehrsverlagerungen ohne Planungsgrundlagen ist daher nicht zielführend"
https://fragdenstaat.de/anfrage/quell-u…
über die PDF ist diese andere Anfrage auch abrufbar.