Ortung / AVL (automatic vehicle location) im BOS-Digitalfunknetz von Thüringen

Anlässlich der Messe "PMRmobil 2017" gab es den Vortrag
"Integrierte Regionalleitstelle Dresden - Effiziente Einsatzführung aus Integrierten Leitstellen unter Nutzung von BOS-Digitalfunk" von Ulrich Pankotsch, Abteilungs-Leiter Leitstelle / Nachrichtentechnik im Brand- und Katastrophenschutzamt Dresden.

Auf Seite 47 des Folien-Vortrags heißt es dort:
"
6. Leistungsmerkmale BOS-Digitalfunk /Grenzen
Ortung / AVL automatic vehicle location
- eigentlich der spürbare Vorteil im Digitalfunk (Türöffner)
- FRÜHER - teuer mit Mobilfunk oder FMS-Folgetelegramm gelöst
- JETZT – integrierte Lösung für alle Funkgeräte (auch Handfunk)
- keine Probleme auch im ländlichen Raum, trotz permanenter Zyklen
aber
- aufwändig zu administrieren, gute Vorbereitung notwendig
- Leitstellen haben Prozesse danach aufgesetzt, Ausfall wird zum Problem
- beim Personal umstritten – GPS-Antenne wird abgeklemmt
- Hoffnungen für Einsatzstelle geweckt, welche operativ fraglich sind
"

Zur Feststellung
"[...]
Ortung / AVL automatic vehicle location:
[...]
- beim Personal umstritten – GPS-Antenne wird abgeklemmt"
würde ich gerne folgendes aus Ihrem Bundesland wissen:

Meine Fragen:

1) In welchem Umfang kompromittieren nicht-polizeiliche Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz die Ortung / AVL (automatic vehicle location) ihres Fahrzeugs durch Abklemmen der GPS-Antenne ?
(Ungefähre Größenordnung)

2) Tritt dies bei bestimmten Nutzergruppen gehäuft auf (z.B. Rettungsdienst, Freiwillige Feuerwehren, Berufs-Feuerwehren) ?
Wenn ja, bei welchen Nutzergruppen ?

3) Sind technische oder disziplinarische Maßnahmen gegen eine solche Kompromittierung getroffen ?
Wenn ja, welche ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2020
  • Frist
    22. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anlässlich d…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ortung / AVL (automatic vehicle location) im BOS-Digitalfunknetz von Thüringen [#174508]
Datum
19. Januar 2020 19:24
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anlässlich der Messe "PMRmobil 2017" gab es den Vortrag "Integrierte Regionalleitstelle Dresden - Effiziente Einsatzführung aus Integrierten Leitstellen unter Nutzung von BOS-Digitalfunk" von Ulrich Pankotsch, Abteilungs-Leiter Leitstelle / Nachrichtentechnik im Brand- und Katastrophenschutzamt Dresden. Auf Seite 47 des Folien-Vortrags heißt es dort: " 6. Leistungsmerkmale BOS-Digitalfunk /Grenzen Ortung / AVL automatic vehicle location - eigentlich der spürbare Vorteil im Digitalfunk (Türöffner) - FRÜHER - teuer mit Mobilfunk oder FMS-Folgetelegramm gelöst - JETZT – integrierte Lösung für alle Funkgeräte (auch Handfunk) - keine Probleme auch im ländlichen Raum, trotz permanenter Zyklen aber - aufwändig zu administrieren, gute Vorbereitung notwendig - Leitstellen haben Prozesse danach aufgesetzt, Ausfall wird zum Problem - beim Personal umstritten – GPS-Antenne wird abgeklemmt - Hoffnungen für Einsatzstelle geweckt, welche operativ fraglich sind " Zur Feststellung "[...] Ortung / AVL automatic vehicle location: [...] - beim Personal umstritten – GPS-Antenne wird abgeklemmt" würde ich gerne folgendes aus Ihrem Bundesland wissen: Meine Fragen: 1) In welchem Umfang kompromittieren nicht-polizeiliche Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz die Ortung / AVL (automatic vehicle location) ihres Fahrzeugs durch Abklemmen der GPS-Antenne ? (Ungefähre Größenordnung) 2) Tritt dies bei bestimmten Nutzergruppen gehäuft auf (z.B. Rettungsdienst, Freiwillige Feuerwehren, Berufs-Feuerwehren) ? Wenn ja, bei welchen Nutzergruppen ? 3) Sind technische oder disziplinarische Maßnahmen gegen eine solche Kompromittierung getroffen ? Wenn ja, welche ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 9 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174508 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Sehr geehrteAntragsteller/in Mit E-Mail vom 19.01.2020 erkundigen Sie sich über die Erfahrungen des Freistaats T…
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
AW: Ortung / AVL (automatic vehicle location) im BOS-Digitalfunknetz von Thüringen [#174508]
Datum
21. Januar 2020 07:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Mit E-Mail vom 19.01.2020 erkundigen Sie sich über die Erfahrungen des Freistaats Thüringen bei der Anwendung des Digitalfunk-Leistungsmerkmals " AVL automatic vehicle location". Ihre diesbezüglichen Fragen werden folgendermaßen beantwortet: 0. Vorbemerkung: Die Ausstattung der Einsatzkräfte mit BOS-Digitalfunk ist bei den Einheiten von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz noch nicht abgeschlossen. Das Migrationsprojekt dauert noch bis voraussichtlich Oktober 2021. Etwa die Hälfte der auszustattenden Einheiten befindet sich aktuell im sogenannten Probebetrieb, d.h. die Kräfte sind zwar vollständig ausgestattet, nutzen jedoch den Digitalfunk gegenüber dem Analogfunk nur nachrangig bis vollständigen Umrüstung innerhalb eines Leitstellenbereichs. Lediglich ca. 20% der Einheiten befinden sich im Wirkbetrieb. Bei besonderen Einsatzlagen wird der Digitalfunk bereits rege genutzt. Im Zuge der Projektvorbereitung wurde für alle nichtpolizeilichen Aufgabenträger (Landkreise, kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden) verbindlich festgelegt, dass der Einsatz der GPS-Standortbestimmung durch die teilnehmenden BOS mittels Dienstanweisung für ihren nachgeordneten Bereich zu regeln ist sowie datenschutz- und personalrechtliche Rahmenbedingungen strikt zu beachten sind. 1. In welchem Umfang kompromittieren nicht-polizeiliche Teilnehmer im BOS-Digitalfunknetz die Ortung / AVL (automatic vehicle location) ihres Fahrzeugs durch Abklemmen der GPS-Antenne ? In Thüringen werden ausschließlich kombinierte GPS/Tetra-Antennen verwendet. Insofern wäre die Sabotage der Antenne bzw. das Abklemmen verbunden mit der Außerbetriebsetzung des digitalen Sprechfunks. Diesbezügliche Handlungen sind der Landesverwaltung bisher nicht bekannt geworden. 2. Tritt dies bei bestimmten Nutzergruppen gehäuft auf (z.B. Rettungsdienst, Freiwillige Feuerwehren, Berufs-Feuerwehren)? Wenn ja, bei welchen Nutzergruppen ? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Sind technische oder disziplinarische Maßnahmen gegen eine solche Kompromittierung getroffen? Wenn ja, welche ? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragstelle…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ortung / AVL (automatic vehicle location) im BOS-Digitalfunknetz von Thüringen [#174508]
Datum
21. Januar 2020 12:53
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174508 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>