Ortung / AVL (automatic vehicle location) im nicht-polizeilichen BOS-Digitalfunknetz von Nordrhein-Westfalen

Anlässlich der Messe "PMRmobil 2017" gab es den Vortrag
"Integrierte Regionalleitstelle Dresden - Effiziente Einsatzführung aus Integrierten Leitstellen unter Nutzung von BOS-Digitalfunk" von Ulrich Pankotsch, Abteilungs-Leiter Leitstelle / Nachrichtentechnik im Brand- und Katastrophenschutzamt Dresden.

Auf Seite 47 des Folien-Vortrags heißt es dort:
"
6. Leistungsmerkmale BOS-Digitalfunk /Grenzen
Ortung / AVL automatic vehicle location
- eigentlich der spürbare Vorteil im Digitalfunk (Türöffner)
- FRÜHER - teuer mit Mobilfunk oder FMS-Folgetelegramm gelöst
- JETZT – integrierte Lösung für alle Funkgeräte (auch Handfunk)
- keine Probleme auch im ländlichen Raum, trotz permanenter Zyklen
aber
- aufwändig zu administrieren, gute Vorbereitung notwendig
- Leitstellen haben Prozesse danach aufgesetzt, Ausfall wird zum Problem
- beim Personal umstritten – GPS-Antenne wird abgeklemmt
- Hoffnungen für Einsatzstelle geweckt, welche operativ fraglich sind
"

Zur Feststellung
"[...]
Ortung / AVL automatic vehicle location:
[...]
- beim Personal umstritten – GPS-Antenne wird abgeklemmt"
würde ich gerne folgendes aus Ihrem Bundesland wissen:

Meine Fragen:

1) In welchem Umfang kompromittieren Teilnehmer im nicht-polizeilichen BOS-Digitalfunknetz die Ortung / AVL (automatic vehicle location) ihres Fahrzeugs durch Abklemmen der GPS-Antenne ?
(Ungefähre Größenordnung)

2) Tritt dies bei bestimmten Nutzergruppen gehäuft auf (z.B. Rettungsdienst, Freiwillige Feuerwehren, Berufs-Feuerwehren) ?
Wenn ja, bei welchen Nutzergruppen ?

3) Sind technische oder disziplinarische Maßnahmen gegen eine solche Kompromittierung getroffen ?
Wenn ja, welche ?

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ortung / AVL (automatic vehicle location) im nicht-polizeilichen BOS-Digitalfunknetz von Nordrhein-Westfalen [#170860]
Datum
22. November 2019 21:20
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anlässlich der Messe "PMRmobil 2017" gab es den Vortrag "Integrierte Regionalleitstelle Dresden - Effiziente Einsatzführung aus Integrierten Leitstellen unter Nutzung von BOS-Digitalfunk" von Ulrich Pankotsch, Abteilungs-Leiter Leitstelle / Nachrichtentechnik im Brand- und Katastrophenschutzamt Dresden. Auf Seite 47 des Folien-Vortrags heißt es dort: " 6. Leistungsmerkmale BOS-Digitalfunk /Grenzen Ortung / AVL automatic vehicle location - eigentlich der spürbare Vorteil im Digitalfunk (Türöffner) - FRÜHER - teuer mit Mobilfunk oder FMS-Folgetelegramm gelöst - JETZT – integrierte Lösung für alle Funkgeräte (auch Handfunk) - keine Probleme auch im ländlichen Raum, trotz permanenter Zyklen aber - aufwändig zu administrieren, gute Vorbereitung notwendig - Leitstellen haben Prozesse danach aufgesetzt, Ausfall wird zum Problem - beim Personal umstritten – GPS-Antenne wird abgeklemmt - Hoffnungen für Einsatzstelle geweckt, welche operativ fraglich sind " Zur Feststellung "[...] Ortung / AVL automatic vehicle location: [...] - beim Personal umstritten – GPS-Antenne wird abgeklemmt" würde ich gerne folgendes aus Ihrem Bundesland wissen: Meine Fragen: 1) In welchem Umfang kompromittieren Teilnehmer im nicht-polizeilichen BOS-Digitalfunknetz die Ortung / AVL (automatic vehicle location) ihres Fahrzeugs durch Abklemmen der GPS-Antenne ? (Ungefähre Größenordnung) 2) Tritt dies bei bestimmten Nutzergruppen gehäuft auf (z.B. Rettungsdienst, Freiwillige Feuerwehren, Berufs-Feuerwehren) ? Wenn ja, bei welchen Nutzergruppen ? 3) Sind technische oder disziplinarische Maßnahmen gegen eine solche Kompromittierung getroffen ? Wenn ja, welche ? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170860 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170860 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse am Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sic…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 2019-11-25 - KOM BD an Abt. 3 - Antragsteller/in, Antragsteller/in - Ortung / AVL (automatic vehicle location) im nicht-polizeilichen BOS-Digitalfunknetz von Nordrhein-Westfalen [#170860]
Datum
10. Dezember 2019 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse am Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben betreffend Nordrhein-Westfalen. Zu Frage 1: Das Digitalfunknetz ist bundesweit für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben verfügbar. Es gibt kein "nichtpolizeiliches" Digitalfunknetz. Das Digitalfunknetz ist bisher nicht "kompromittiert" worden. Fälle in Nordrhein-Westfalen, in denen Ortungsfunktionalitäten mutwillig beeinträchtigt wurden, sind hier nicht bekannt. Zu Frage 2: Die Antwort ergibt sich aus der zu Frage 1. Zu Frage 3: Ja, technische Möglichkeiten sind vorhanden. Gegebenenfalls zu treffende Maßnahmen gegen Personen orientieren sich am geltenden Recht. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die detaillierte Antwort. Mit fre…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2019-11-25 - KOM BD an Abt. 3 - Antragsteller/in, Antragsteller/in - Ortung / AVL (automatic vehicle location) im nicht-polizeilichen BOS-Digitalfunknetz von Nordrhein-Westfalen [#170860]
Datum
11. Dezember 2019 13:05
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die detaillierte Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170860 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170860