Osterfeuer

Ich bitte Sie um die Liste der Einreicher, die um eine Genehmigung zum Abbrennen ihres Osterfeuers 2024 gebeten haben, sowie für welchen Tag sie dies beantragt haben. Weiter bitte ich um Bennenung der Person, -von Seiten der Stadt-, die für den ordnungsgemäßen Ablauf von diesjährigen Osterfeuern zu sorgen hat.

Ergebnis der Anfrage

Seit 1994 "kämpfe" ich gegen das Abbrennen von Osterfeuern in Bramsche, weil ich nicht einsehe, dass Menschen so wie ich zu Ostern an der verqualmten Luft leiden sollen.
Meine Anfrage sollte mich über die angemeldeten Osterfeuer informieren, damit ich mich evtl. gegen das Abbrennen von "wilden" Osterfeuern wehren kann.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte Sie um die Liste der Einreich…
An Einheitsgemeinde Bramsche, Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Osterfeuer [#303100]
Datum
14. März 2024 10:16
An
Einheitsgemeinde Bramsche, Stadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie um die Liste der Einreicher, die um eine Genehmigung zum Abbrennen ihres Osterfeuers 2024 gebeten haben, sowie für welchen Tag sie dies beantragt haben. Weiter bitte ich um Bennenung der Person, -von Seiten der Stadt-, die für den ordnungsgemäßen Ablauf von diesjährigen Osterfeuern zu sorgen hat.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303100/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Einheitsgemeinde Bramsche, Stadt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 14.03.2024 bzgl. einer Übermittlung der bei der Stadt Br…
Von
Einheitsgemeinde Bramsche, Stadt
Betreff
AW: Osterfeuer
Datum
28. März 2024 17:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 14.03.2024 bzgl. einer Übermittlung der bei der Stadt Bramsche angemeldeten Osterfeuer beantworte ich wie folgt: Bei der Stadt Bramsche als selbständiger Gemeinde gem. § 14 Abs. 3 NKomVG handelt es sich nicht um eine in § 2 NUIG aufgeführte informationspflichtige Stelle. Dem folgend ergibt sich aus § 3 NUIG kein Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen gegenüber der Stadt Bramsche. Bei Osterfeuern handelt es sich gemäß § 6 Absatz 1 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bramsche vom 27.09.2018 in Verbindung mit der Allgemeinverfügung über die Veranstaltung von Osterfeuern im Gebiet der Stadt Bramsche vom 14.02.2024 um öffentlich stattfindende und allgemein zugängliche Brauchtumsfeuer. Entsprechend ist eine Veröffentlichung der bei der Stadt Bramsche angemeldeten Osterfeuer möglich. Allerdings dürften die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung der Übermittlung von Daten der ein Osterfeuer anmeldenden Person entgegenstehen. Eine Liste mit den zum Stichtag 25.03.2024 angemeldeten Osterfeuer wird Ihnen als Anlage übersandt. Die für die Annahme der Anmeldungen eines Osterfeuers zuständige Mitarbeiterin ist Frau Melanie Maier, Tel. 05461-83137, <<E-Mail-Adresse>>. Eine Kontrolle der Einhaltung der durch die vorgenannte Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen erfolgt stichprobenartig. Mit freundlichen Grüßen