Osteweg 53, 14167 Berlin

Alle Dokumente hinsichtlich der Nutzung der Liegenschaft Osteweg 41-53 in Lichterfelde seit dem Jahr 2018.

Ergebnis der Anfrage

Antwort bzw. Informationen wurden verweigert

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. April 2023
  • Frist
    26. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
Achim Schäfer
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle D…
An Berliner Immobilien Management GmbH Details
Von
Achim Schäfer
Betreff
Osteweg 53, 14167 Berlin [#277023]
Datum
23. April 2023 13:57
An
Berliner Immobilien Management GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente hinsichtlich der Nutzung der Liegenschaft Osteweg 41-53 in Lichterfelde seit dem Jahr 2018.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Achim Schäfer Anfragenr: 277023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277023/ Postanschrift Achim Schäfer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Achim Schäfer

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Berliner Immobilien Management GmbH
Sehr geehrter Herr Schäfer, vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal "fragdenstaat.de" vom 23. Apr…
Von
Berliner Immobilien Management GmbH
Betreff
Osteweg 53, 14167 Berlin [#277023]
Datum
5. Mai 2023 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
39,4 KB


Sehr geehrter Herr Schäfer, vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal "fragdenstaat.de" vom 23. April 2023, die mir zur Bearbeitung vorgelegt wurde. Ihrem Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetzt (IFG) können wir nicht nachkommen. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ist keine Stelle der mittelbaren oder unmittelbaren öffentlichen Verwaltung des Landes Berlin und unterliegt damit nicht der Auskunftspflicht nach §§ 1, 2 IFG, obwohl sie eine landeseigene Gesellschaft ist. Bei der BIM handelt es sich weder um eine Behörde, noch um eine sonstige öffentliche Stelle des Landes Berlin (§ 28 AZG). Die BIM ist nicht mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse betraut sondern ausschließlich privatrechtlich tätig. Die BIM unterliegt damit nicht dem Wirkungskreis des IFG. Das Verwaltungsgericht Berlin hat diese Rechtsauffassung in der Vergangenheit bestätigt. Das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (i.V.m. Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG) ist hier nicht einschlägig. Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (§ 1 Nr. 1 VIG), oder Verbraucherprodukte (§ 1 Nr. 2 VIG) haben keinerlei Bezug zu der von Ihnen angefragten Liegenschaft. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine privaten Anfragen zur Nutzung einzelner, von uns verwalteter, Liegenschaften erteilen. Mit freundlichen Grüßen