OU B104 Schwerin - BVWP Projekt mit höchsten Wert des "impliziten Nutzen"

Bitte senden sie mir die genaue und nachvollziehbare Begründung für die extreme Höhe des „impliziten Nutzen“ in der NKA für das BVWP Projekt zu. Es ist das BVWP Projekt mit dem höchsten (willkürlichen) Wert an „impliziten Nutzen“ im BVWP 2016-2030!

Das BVWP Projekt „Schweriner Nordumgehung B104“
(link: https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B104-G10-MV-T3-MV/B104-G10-MV-T3-MV.html
hat in der Berechnung des „Gesamt-Nutzen“, der ja entscheidend ist für die Aufnahme in den BVWP, eine seltsame Besonderheit. Der „impliziten Nutzen“ liegt extrem hoch, mit einem Anteil am Gesamtnutzen von 58%. Nur mit diesem extremen Ansatz, liegt dann das Nutzen-Kosten-Verhältnis bei 1,6, also über 1 und ist antragsfähig.
In dem BVWP- Glossar wird ausgeführt: ( https://www.bvwp-projekte.de/glossar.html)
• „Implizite Nutzen
Diese Nutzenkomponente berücksichtigt den Umstand, dass Entscheidungen im Verkehr von Menschen nicht allein auf Basis von Reisezeit- und Kostenvergleichen getroffen werden. Zusätzlich beeinflussen z.B. auch die Ausstattung der Verkehrsmittel oder die persönliche Einstellung das Verkehrsverhalten. Diese Eigenschaften der Mobilitätsoptionen sind zwar nicht direkt messbar, werden von den Verkehrsteilnehmern jedoch berücksichtigt. Die Komponenten erfasst somit z.B. Komfort-Nutzen durch den Wechsel vom Pkw auf den Zug oder zusätzliche Mobilitätsnutzen durch eine zusätzliche Fahrt (z.B. Nutzen aus dem Besuch von Freunden).Die Änderung der impliziten Nutzen kann über einen Abgleich mit den messbaren Nutzen ermittelt werden.“

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
Bernd Köppl
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden sie mir die genaue und n…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Bernd Köppl
Betreff
OU B104 Schwerin - BVWP Projekt mit höchsten Wert des "impliziten Nutzen" [#264730]
Datum
5. Dezember 2022 12:13
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden sie mir die genaue und nachvollziehbare Begründung für die extreme Höhe des „impliziten Nutzen“ in der NKA für das BVWP Projekt zu. Es ist das BVWP Projekt mit dem höchsten (willkürlichen) Wert an „impliziten Nutzen“ im BVWP 2016-2030! Das BVWP Projekt „Schweriner Nordumgehung B104“ (link: https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B104-G10-MV-T3-MV/B104-G10-MV-T3-MV.html hat in der Berechnung des „Gesamt-Nutzen“, der ja entscheidend ist für die Aufnahme in den BVWP, eine seltsame Besonderheit. Der „impliziten Nutzen“ liegt extrem hoch, mit einem Anteil am Gesamtnutzen von 58%. Nur mit diesem extremen Ansatz, liegt dann das Nutzen-Kosten-Verhältnis bei 1,6, also über 1 und ist antragsfähig. In dem BVWP- Glossar wird ausgeführt: ( https://www.bvwp-projekte.de/glossar.html) • „Implizite Nutzen Diese Nutzenkomponente berücksichtigt den Umstand, dass Entscheidungen im Verkehr von Menschen nicht allein auf Basis von Reisezeit- und Kostenvergleichen getroffen werden. Zusätzlich beeinflussen z.B. auch die Ausstattung der Verkehrsmittel oder die persönliche Einstellung das Verkehrsverhalten. Diese Eigenschaften der Mobilitätsoptionen sind zwar nicht direkt messbar, werden von den Verkehrsteilnehmern jedoch berücksichtigt. Die Komponenten erfasst somit z.B. Komfort-Nutzen durch den Wechsel vom Pkw auf den Zug oder zusätzliche Mobilitätsnutzen durch eine zusätzliche Fahrt (z.B. Nutzen aus dem Besuch von Freunden).Die Änderung der impliziten Nutzen kann über einen Abgleich mit den messbaren Nutzen ermittelt werden.“
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Köppl Anfragenr: 264730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264730/ Postanschrift Bernd Köppl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Köppl

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Köppel, mit Bezug auf ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05.12.2022 sende …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: 1487IFG - OU B104 Schwerin - BVWP Projekt mit höchsten Wert des "impliziten Nutzen" [#264730]
Datum
19. Januar 2023 12:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Köppel, mit Bezug auf ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05.12.2022 sende ich Ihnen die Antwort im Anhang zu. Mit freundlichen Grüßen