Outsourcing und Privatisierung in der Bundeswehr: "Privatisierung gescheitert. Bundeswehr rettet Klamottenfirma"

Dokumente, die nachvollziehbar machen, ob das Bundesministerium der Verteidigung mit Rücksicht auf die Erfahrungen mit Outsourcing und Privatisierung in der Bundeswehr einen Handlungsbedarf sieht, um Nachteile für die öffentliche Hand zu verringern?

Nennen Sie mir bitte Dokumente, die ggf. nachvollziehbar machen, welchen Handlungsbedarf das Bundesministerium der Verteidigung mit Rücksicht auf die Erfahrungen mit Outsourcing und Privatisierung in der Bundeswehr sieht, um Nachteile für die öffentliche Hand zu verringern?

[1] Privatisierung gescheitert. Bundeswehr rettet Klamottenfirma. Frühere Privatisierung war Flop, 06.03.2015 http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/bundeswehr-rettet-klamottenfirma--101421207.html
[2] Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB), 31.10.2001 - http://www.verbaende.com/news.php/Bundeswehr-Beamte-warnen-vor-neuen-Privatisierungen?m=9329
[3] Outsourcing und Privatisierung in der Bundeswehr. Autor: Dr. Gregor Richter, 04.12.2013 - Startseite http://www.bmvg.de/ - Transformation im 21. Jahrhundert > V. Militärische Handlungsfelder > Organisation/Betrieb/Rüstung - abgerufen am 22.03.2015

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. März 2015
  • Frist
    24. April 2015
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die n…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Outsourcing und Privatisierung in der Bundeswehr: "Privatisierung gescheitert. Bundeswehr rettet Klamottenfirma" [#8952]
Datum
23. März 2015 08:51
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die nachvollziehbar machen, ob das Bundesministerium der Verteidigung mit Rücksicht auf die Erfahrungen mit Outsourcing und Privatisierung in der Bundeswehr einen Handlungsbedarf sieht, um Nachteile für die öffentliche Hand zu verringern? Nennen Sie mir bitte Dokumente, die ggf. nachvollziehbar machen, welchen Handlungsbedarf das Bundesministerium der Verteidigung mit Rücksicht auf die Erfahrungen mit Outsourcing und Privatisierung in der Bundeswehr sieht, um Nachteile für die öffentliche Hand zu verringern? [1] Privatisierung gescheitert. Bundeswehr rettet Klamottenfirma. Frühere Privatisierung war Flop, 06.03.2015 http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/bundeswehr-rettet-klamottenfirma--101421207.html [2] Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB), 31.10.2001 - http://www.verbaende.com/news.php/Bundeswehr-Beamte-warnen-vor-neuen-Privatisierungen?m=9329 [3] Outsourcing und Privatisierung in der Bundeswehr. Autor: Dr. Gregor Richter, 04.12.2013 - Startseite http://www.bmvg.de/ - Transformation im 21. Jahrhundert > V. Militärische Handlungsfelder > Organisation/Betrieb/Rüstung - abgerufen am 22.03.2015
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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Bundesministerium der Verteidigung
Informationsfreiheitsgesetz hier: Anfrage zu "Privatisierung gescheitert. Bundeswehr rettet Klamottenfirma&qu…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz hier: Anfrage zu "Privatisierung gescheitert. Bundeswehr rettet Klamottenfirma"
Datum
8. April 2015 19:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wall, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 23. März 2015, die Sie über die Website "Frag den Staat" an das Bundesministerium der Verteidigung unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gerichtet haben. Sie bitten um Benennung von Dokumenten, die ggf. nachvollziehbar machen, welchen Handlungsbedarf das Bundesministerium der Verteidigung mit Rücksicht auf die Erfahrungen mit Outsourcing und Privatisierung in der Bundeswehr sieht, um Nachteile für die öffentliche Hand zu verringern. Beginnend ab dem Jahr 2002 hat die Bundeswehr Kooperationsprojekte insbesondere in den Bereichen Heeresinstandsetzungslogistik, BwFuhrparkService, Bekleidungsmanagement und IT als Öffentlich-Private-Partnerschaften in Form von Gesellschaften mit Bundesbeteiligungen mit befristeten Leistungsverträgen umgesetzt. Das Bundesministerium der Verteidigung analysiert gegenwärtig mehrere bestehende Gesellschaften und Projekte im Hinblick auf möglichen Optimierungsbedarf. Dabei wird untersucht, welche Formen der Leistungserbringung unter Einbindung privater Marktteilnehmer grundsätzlich geeignet sind und wie die Einwirkungsmöglichkeiten zum Zwecke der Sicherung des Einflusses des Bundes ausgestaltet werden können. Konkrete Ergebnisse werden im weiteren Verlauf des Jahres 2015 erwartet. Gegenwärtig sind in dieser Angelegenheit daher noch keine amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1, § 2 IFG vorhanden. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass es mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist, Ihnen Erkenntnisse hierzu mitzuteilen. Gebühren werden nicht erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium der Verteidigung, Referat R I 1, Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen