OWI-Verfahren nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 UHVG
- Anzahl der in den Jahren 2010 bis 2020 durch die Unterhaltsvorschusskasse (UHVK) Karlsruhe eingeleiteten OWI-Verfahren nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 UHVG (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren).
- Anzahl der in den Jahren 2010 bis 2020 durch die UHVK Karlsruhe geführten Verfahren, in denen eine Geldbuße nach § 10 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UHVG festgesetzt wurde (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren).
- Anzahl der durch die UHVK/Beistandschaft Karlsruhe erstatteten Strafanzeigen nach § 170 StGB in den Jahren 2010 bis 2020 (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren).
- Falls vorhanden: Interne Weisungen bzw. Vorgaben der UHVK/Beistandschaft, wann ein OWI-Verfahren nach § 10 Abs. 1 UHVG einzuleiten und/oder eine Strafanzeige nach § 170 StGB zu erstatten und/oder dem alleinerziehenden Elternteil zur Anzeige nach § 170 StGB zu raten ist.
Information nicht vorhanden
-
Datum8. November 2021
-
10. Dezember 2021
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!