O’zapft is!

Dokumente, aus denen die Kosten für die Zapfenstreiche der BM'innen a.D. Christine Lambrecht, Annegret Kramp-Karrenbauer sowie Ursula von der Leyen hervorgehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Oktober 2023
  • Frist
    21. November 2023
  • 0 Follower:innen
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, aus denen die Kosten für d…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Betreff
O’zapft is! [#290430]
Datum
18. Oktober 2023 11:53
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, aus denen die Kosten für die Zapfenstreiche der BM'innen a.D. Christine Lambrecht, Annegret Kramp-Karrenbauer sowie Ursula von der Leyen hervorgehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Schulz Anfragenr: 290430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290430/ Postanschrift Felix Schulz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V609 Betreff: Informationsfreiheitsgeset…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
O’zapft is! [#290430]; hier: Empfangsbestätigung
Datum
19. Oktober 2023 09:21
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V609 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18. Oktober 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Schulz, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 18. Oktober 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V609 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V609 Bet…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
O’zapft is! [#290430]
Datum
20. November 2023 12:51
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V609 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18. Oktober 2023 Sehr geehrter Herr Schulz, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 18. Oktober 2023 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei allem Verständnis sehe ich in der Anfrage keine…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Betreff
AW: O’zapft is! [#290430]
Datum
7. Dezember 2023 18:10
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei allem Verständnis sehe ich in der Anfrage keinen das gewöhnliche Maß übersteigenden Arbeitsaufwand und würde Sie bitten, mir Informationen zum Bearbeitungsstand zukommen zu lassen, da die gesetzlich vorgegebene Sollfrist nunmehr um bereits 17 Tage überschritten wurde. Mit freundlichen Grüßen Felix Schulz
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V609 Betreff: Informationsfreiheits…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
O’zapft is! [#290430]
Datum
3. Januar 2024 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V609 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18. Oktober 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Schulz, ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 18. Oktober 2023 (Bezug), zu dem ich Ihnen Folgendes mitteilen kann: Folgende Kosten sind anlässlich der Großen Zapfenstreiche für die ehemaligen Bundesministerinnen Frau Dr. Ursula von der Leyen, Frau Annegret Kamp-Karrenbauer und Frau Christine Lambrecht entstanden: 1. Zapfenstreich zur Verabschiedung von Bundesministerin a.D. Dr. Ursula von der Leyen am 15. August 2019: * Kosten für Empfang (Haushaltsmittel für „Repräsentation“ – entsprechend Bundeshaushaltsplan 2023 Einzelplan 14, Kapitel / Titel 1411/52901): 8289,98 Euro * Die Höhe der Gesamtausgaben des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) für Anmietung von Tribünen, Technik und sonstigem Material (Miete / Pacht) liegen nicht vor. Hierfür wäre eine detaillierte Auswertung erforderlich, da die erbetenen Daten im BMVg so nicht vorliegen. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG, allerdings kein Recht auf die Zusammenstellung von Auskünften, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Die Pflicht zur Erstellung von entsprechenden Informationen, z.B. durch Auswertungen, besteht nach dem IFG nicht. Dies wäre in diesem Fall jedoch erforderlich. Darüber hinausgehende Informationen liegen im Bundesministerium der Verteidigung nicht vor. 2. Zapfenstreich zur Verabschiedung von Bundesministerin a.D. Annegret Kramp-Karrenbauer am 15. Dezember 2021: * Kosten für einen Empfang sind nicht entstanden, da ein solcher aufgrund der SARS COV-2 Pandemie nicht stattfand. * Amtliche Informationen zu Ausgaben des BMVg für Anmietung von Tribünen, Technik und sonstigem Material (Miete / Pacht) liegen nicht vor, da Material und Dienstleistungen für mehrere aufeinander folgende Veranstaltungen angemietet und genutzt wurden und eine Zuordnung zum durchgeführten Zapfenstreich nicht möglich ist. Darüber hinausgehende Informationen liegen im Bundesministerium der Verteidigung nicht vor. 3. Zapfenstreich zur Verabschiedung von Bundesministerin a.D. Christine Lambrecht vom 28. März 2023: * Ausgaben des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) für Anmietung von Tribünen, Technik und sonstigem Material (Miete / Pacht): 134.800,22 Euro * Aufwand Dienstreise: 120,40 Euro * Kosten des Personaleinsatzes: 120.962,29 Euro * Kosten Geräteeinsatz Kraftfahrzeuge: 8.921,52 Euro Zur weiteren Erklärung der genannten Kosten teile ich Ihnen mit, dass anlässlich der Verabschiedung von Frau BM’in a.D. Lambrecht ein sogenannter „Kostenträger“ eingerichtet wurde. Dieser ermöglichte eine „automatisierte“ Abfrage der auf diesem Kostenträger verbuchten Kosten. Eine Einrichtung eines solchen Kostenträgers erfolgte hingegen nicht für die Zapfenstreiche von Frau BM’in a. D. Kramp-Karrenbauer und Frau BM’in a. D. Dr. von der Leyen. Daher konnte eine „automatisierte“ Abfrage für diese beiden Zapfenstreiche nicht in gleicher Form erfolgen. Alle genannten Kosten bewegen sich im Rahmen der Haushaltsplanung. Mit freundlichen Grüßen

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Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank und ein gesundes neues Jahr. Mit freundlichen Grüßen Felix Schulz …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Betreff
AW: O’zapft is! [#290430]
Datum
3. Januar 2024 14:51
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank und ein gesundes neues Jahr. Mit freundlichen Grüßen Felix Schulz Anfragenr: 290430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290430/