Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bin im Internet auf die Drucksache 18/7096 vom 25.03.2020 gestoßen. Hierbei wurde im bayrischen Landtag beschossen, dass die Staatsregierung aufgefordert wird, sich auf Bundesebene für eine Modernisierung des vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bestimmten Musters für den Jagdschein (§ 15 Abs. 2 Bundesjagdgesetz – BJagdG) einzusetzen.
Leider konnte ich keine Informationen dazu finden, ob dieses Thema bereits im Bundestag angekommen ist oder bereits besprochen wurde.
Auf Ihrer Website zum OZG habe ich gesehen, dass der Jagdschein Teil davon ist und in Ihrem Aufgabenbereich liegt und bereits bearbeitet wird.
Hierbei würde mich interessieren ob es bereits Pläne gibt, wie die Digitalisierung des Jagdscheines als Dokument und die Ausstellung geplant sind. Ist es möglich, dass Sie Auskunft über dieses Thema geben können?
Vielen Dank im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 258622
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