OZG-Novelle: Postfach verpflichtend. Erfahrungsbericht dazu?
Im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung vom 24.05.2023 - zu finden unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/entwurf-gesetz-aenderung-ozg-digitalisierung-verwaltung.html - entfällt in §2 Abs. 7 Satz 3 "Die Nutzung eines Postfachs ist für die Nutzer freiwillig.". Im Ergebnis soll das Postfach und dessen Nutzung also verpflichtend werden.
Im alten und nach Entwurf unversänderten §9 Abs. 2 heißt es, "Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat bis spätestens 10. Dezember 2025 über die Erfahrungen in der Praxis mit der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes über das Postfach."
Die Frist ist zwar noch nicht erreicht, aber in Anbetracht der Tatsache, dass das BMI vorschlägt, das Postfach verpflichtend zu machen, darf ich fragen ob die Bundesregierung bereits berichtet hat und auch was. Oder wird hier eine Änderung initiiert, ohne dass man begründen kann, warum?
Insoweit das BMI nicht zuständig sein sollte, bitte ich um Mitteilung der richtigen Behörde.
Ergebnis der Anfrage
Man schraubt also rum ohne Erfahrungen gesammelt und aufbereitet zu haben.
Information nicht vorhanden
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Datum30. Mai 2023
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1. Juli 2023
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