OZG-Novelle: Postfach verpflichtend. Erfahrungsbericht dazu?

Im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung vom 24.05.2023 - zu finden unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/entwurf-gesetz-aenderung-ozg-digitalisierung-verwaltung.html - entfällt in §2 Abs. 7 Satz 3 "Die Nutzung eines Postfachs ist für die Nutzer freiwillig.". Im Ergebnis soll das Postfach und dessen Nutzung also verpflichtend werden.

Im alten und nach Entwurf unversänderten §9 Abs. 2 heißt es, "Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat bis spätestens 10. Dezember 2025 über die Erfahrungen in der Praxis mit der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes über das Postfach."

Die Frist ist zwar noch nicht erreicht, aber in Anbetracht der Tatsache, dass das BMI vorschlägt, das Postfach verpflichtend zu machen, darf ich fragen ob die Bundesregierung bereits berichtet hat und auch was. Oder wird hier eine Änderung initiiert, ohne dass man begründen kann, warum?

Insoweit das BMI nicht zuständig sein sollte, bitte ich um Mitteilung der richtigen Behörde.

Ergebnis der Anfrage

Man schraubt also rum ohne Erfahrungen gesammelt und aufbereitet zu haben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
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Joachim Lindenberg
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Entwurf eines Gesetzes zur Änderun…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)
Betreff
OZG-Novelle: Postfach verpflichtend. Erfahrungsbericht dazu? [#280062]
Datum
30. Mai 2023 16:20
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung vom 24.05.2023 - zu finden unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/entwurf-gesetz-aenderung-ozg-digitalisierung-verwaltung.html - entfällt in §2 Abs. 7 Satz 3 "Die Nutzung eines Postfachs ist für die Nutzer freiwillig.". Im Ergebnis soll das Postfach und dessen Nutzung also verpflichtend werden. Im alten und nach Entwurf unversänderten §9 Abs. 2 heißt es, "Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat bis spätestens 10. Dezember 2025 über die Erfahrungen in der Praxis mit der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes über das Postfach." Die Frist ist zwar noch nicht erreicht, aber in Anbetracht der Tatsache, dass das BMI vorschlägt, das Postfach verpflichtend zu machen, darf ich fragen ob die Bundesregierung bereits berichtet hat und auch was. Oder wird hier eine Änderung initiiert, ohne dass man begründen kann, warum? Insoweit das BMI nicht zuständig sein sollte, bitte ich um Mitteilung der richtigen Behörde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg Anfragenr: 280062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280062/ Postanschrift Joachim Lindenberg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Lindenberg (https://blog.lindenberg.one)

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheit -OZG-Novelle: Postfach verpflichtend. Erfahrungsbericht dazu?
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit -OZG-Novelle: Postfach verpflichtend. Erfahrungsbericht dazu?
Datum
2. Juni 2023
Status
Anfrage abgeschlossen