Pachtpreis für Ackerland

die aktuellste verfügbare Statistik zu den Patchpreisen für Ackerland in Baden-Württemberg, optimalerweise spezifsch für den Rhein-Neckar-Kreis bzw. die Gemarkung Sinsheim.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2016
  • Frist
    1. Mai 2016
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die aktuellste…
An Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pachtpreis für Ackerland [#16170]
Datum
31. März 2016 23:49
An
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellste verfügbare Statistik zu den Patchpreisen für Ackerland in Baden-Württemberg, optimalerweise spezifsch für den Rhein-Neckar-Kreis bzw. die Gemarkung Sinsheim.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Ihre Anfrage zu Pachtpreisen Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu Pachtpreisen für Ackerla…
Von
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage zu Pachtpreisen
Datum
5. April 2016 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu Pachtpreisen für Ackerland. Pachtpreise werden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung im 3-jährigen Turnus erhoben. Bei dieser Erhebung werden die landwirtschaftlichen Betrieb nach ihren Pachtflächen, unterschieden nach den Nutzungsarten Ackerland, Dauergrünland und sonstigen Flächen und den von ihnen gezahlten Pachtentgelten gefragt. Ergebnisse dieser Erhebung finden sich auch in unserem Internetangebot unter http://www.statistik-bw.de/Landwirtschaft/Agrarstruktur/Betriebe-BesitzPacht-LR.jsp. Die Agrarstrukturerhebung wurde letztmals im Jahr 2013 durchgeführt, allerdings als Stichprobenerhebung, d.h. es wurde nur ein Teil der landwirtschaftlichen Betriebe befragt und die Angaben können deshalb nur auf Landesebene, nicht aber regional tiefer gegliedert, ausgewertet werden. Das Pachtentgelt für Ackerland in Baden-Württemberg betrug im Jahr 2013 246 €/ha. Im Jahr 2010 fand die letzte Erhebung aller landwirtschaftlicher Betriebe statt, für die Pachtpreise auf Landkreisebene dargestellt werden können. Regional tiefergehende Daten liegen nicht vor. Im Jahr 2010 betrug das Pachtentgelt für Ackerland im Rhein-Neckar-Kreis 194 €/ha und in Baden-Württemberg 221 €/ha. Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass Sie bei einer Weiterverbreitung (Veröffentlichung) der von uns zur Verfügung gestellten Daten verpflichtet sind, einen deutlich erkennbaren Copyright-Vermerk anzubringen. Der Copyright-Vermerk sollte folgende Sachverhalte enthalten: Quellenangabe: © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, Jahr. Mit freundlichen Grüßen