Pachtverträge Burg

Die Pachtverträge zu den Gebäuden der Burg Brüggen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. August 2021
  • Frist
    1. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Brüggen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pachtverträge Burg [#227512]
Datum
29. August 2021 00:06
An
Kommunalverwaltung Brüggen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Pachtverträge zu den Gebäuden der Burg Brüggen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227512/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Brüggen
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz / Burg Brüggen Guten Morgen Herr Antragsteller/in, ich bestätige den…
Von
Kommunalverwaltung Brüggen
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz / Burg Brüggen
Datum
3. September 2021 08:19
Status
Warte auf Antwort
image001.png
183 Bytes


Guten Morgen Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihrer Mail vom 29.08.2021 über das Portal "fragdenstaat" und komme unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Freundliche Grüße

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Kommunalverwaltung Brüggen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, im Anhang übersende ich eine Ausfertigung des Pachtvertrages zur Burg Brüggen. I…
Von
Kommunalverwaltung Brüggen
Betreff
Pachtverträge Burg [#227512]
Datum
13. September 2021 17:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, im Anhang übersende ich eine Ausfertigung des Pachtvertrages zur Burg Brüggen. Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage damit abschließend erledigt ist. Kosten werden nicht erhoben. Freundliche Grüße