Sehr geehrter Herr Jansing,
Ihre Zuschrift vom 09.07.2021 hat das Postfach des Bürgerdialogs des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen erreicht.
Nach Rücksprache mit unserer internen Fachabteilung, der IFG-Geschäftsstelle, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Da Ihre Anfrage nicht auf den Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen, sondern auf eine zu fertigende rechtliche Einschätzung/Bewertung zum Parlamentsvorbehalt abzielt, erlauben wir uns den Hinweis, dass es sich bei Ihrer Anfrage nicht, wie von Ihnen angegeben, um eine Anfrage nach dem IFG NRW handelt.
Dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen liegen die von Ihnen erfragten Informationen nicht vor.
Der in § 4 Abs. 1 IFG NRW niedergelegte Informationsanspruch erstreckt sich regelmäßig nur auf tatsächliche, bei der jeweiligen angefragten Stelle - hier dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen - vorhandenen amtlichen Informationen. Eine Informationsbeschaffungs- oder Erstellungspflicht ist hingegen nicht gegeben.
Da Sie vermutlich Auskünfte über die Aufhebung der Immunität der Bundestagsabgeordneten anfordern, wäre die Bundestagsverwaltung hier zuständig.
Ich darf Sie daher bitten, Ihre Anfrage an die Verwaltung des Deutschen Bundestages zu richten, die Kontaktadresse übermittle ich gerne anbei:
https://www.bundestag.de/services/kontakt
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 (0)30 227 0
Fax: +49 (0)30 227-36878
E-Mail: <
<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
De-Mail: <
<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
Mit freundlichen Grüßen