Palamentsvorbehalt

Wann wird entschieden ob und wann das Palamentsvorbehalt unserer Bundestag Abgeordneter aufgehoben wird ?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Juli 2021
  • Frist
    11. August 2021
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Olaf Jansing
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Olaf Jansing
Betreff
Palamentsvorbehalt [#224681]
Datum
9. Juli 2021 19:05
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann wird entschieden ob und wann das Palamentsvorbehalt unserer Bundestag Abgeordneter aufgehoben wird ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Olaf Jansing Anfragenr: 224681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224681/ Postanschrift Olaf Jansing << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Olaf Jansing

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Jansing, Ihre Zuschrift vom 09.07.2021 hat das Postfach des Bürgerdialogs des Ministeriums des…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2021-07-14 - Ihr Schreiben vom 09.07.2021 - IFG Anfrage - Palamentsvorbehalt [#224681] -
Datum
14. Juli 2021 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,7 KB


Sehr geehrter Herr Jansing, Ihre Zuschrift vom 09.07.2021 hat das Postfach des Bürgerdialogs des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen erreicht. Nach Rücksprache mit unserer internen Fachabteilung, der IFG-Geschäftsstelle, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Da Ihre Anfrage nicht auf den Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen, sondern auf eine zu fertigende rechtliche Einschätzung/Bewertung zum Parlamentsvorbehalt abzielt, erlauben wir uns den Hinweis, dass es sich bei Ihrer Anfrage nicht, wie von Ihnen angegeben, um eine Anfrage nach dem IFG NRW handelt. Dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen liegen die von Ihnen erfragten Informationen nicht vor. Der in § 4 Abs. 1 IFG NRW niedergelegte Informationsanspruch erstreckt sich regelmäßig nur auf tatsächliche, bei der jeweiligen angefragten Stelle - hier dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen - vorhandenen amtlichen Informationen. Eine Informationsbeschaffungs- oder Erstellungspflicht ist hingegen nicht gegeben. Da Sie vermutlich Auskünfte über die Aufhebung der Immunität der Bundestagsabgeordneten anfordern, wäre die Bundestagsverwaltung hier zuständig. Ich darf Sie daher bitten, Ihre Anfrage an die Verwaltung des Deutschen Bundestages zu richten, die Kontaktadresse übermittle ich gerne anbei: https://www.bundestag.de/services/kontakt Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 (0)30 227 0 Fax: +49 (0)30 227-36878 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen