Palantir / Gotham

Bericht / Gutachten des Frauenhofer SIT zum Einsatz der Software Gotham von Palantir für VeRA

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Bayerisches Landeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Palantir / Gotham [#272956]
Datum
13. März 2023 12:35
An
Bayerisches Landeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bericht / Gutachten des Frauenhofer SIT zum Einsatz der Software Gotham von Palantir für VeRA
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272956/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Landeskriminalamt
Ihrer Anfrage vom 13. März 2023 Sehr << Antragsteller:in >> für die geforderte Auskunft sehen wir Ih…
Von
Bayerisches Landeskriminalamt
Betreff
Ihrer Anfrage vom 13. März 2023
Datum
28. März 2023 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> für die geforderte Auskunft sehen wir Ihrerseits keinen rechtlichen Anspruch. Die angefragten Informationen sind unter keinem denkbaren Gesichtspunkt Umweltinformationen i. S. d. Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) oder Verbraucherinformationen i. S. d. Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (VIG). Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Ziff. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) enthält eine Ausnahme vom allgemeinen Auskunftsanspruch des Abs. 1 u.a. zugunsten der Polizei. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihnen aufgrund der Rechtslage keine weiteren Auskünfte zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen