Pamphlet "Katastrophenschutz Bayern 2025" - Nutzen des Bestandes vor Steuergelder Ausgabe

Den Ländern und in der Folge Bezirke und Kreisen wurden seitens BBK Dekon P Fahrzeuge in den letzten ca. 15 Jahren verteilt. Diese sind in den Katastrophenschutzeinheiten der Landkreise eingebunden in der Regel sog. ABC Einheiten, die in der Regel aus min. Zugstärke bestehen. Leider wird verkannt, dass diese Einheiten nicht nur für ABC Lagen verwendet werden können sondern auch in anderen Lagen mit der Ausstattung leisten können (Beheizte Zeltanlagen, Duschen etc.).

Nun wurde aus 2022 heraus ein Bayern Pamphlet "Katastrophenschutz Bayern 2025" ins Leben gerufen.
Leider wird der Bereich ABC mit den Bundfahrzeugen (in unserem Fall Dekon P) nur angerissen und man wird sich sicher auf die Regionalfürsten verlassen, dass diese ABC melden oder nicht und es gibt in Bayern schon ABC Einheiten, hochmotiviert und gut ausgebildet.

Wäre es auch in Hinblick der Motivation des Einsatzpersonals, welches in den letzten Jahrzehnten massiv geschädigt wurde, dass man je Bezirk ABC Kontingente bildet?
Da diese, aufgrund der geringen Stückzahl und in Hinblick der Synergieeffekte/Redundanzen, auch Leitstelleneinheiten sind und unmittelbar alarmiert werden können.

Sind solche Planungen berücksichtigt, oder werden diese Fahrzeuge stellenweise weiterhin zweckentfremdet?

Gerade in Zeiten der knappen Kassen und den ad hoc Beschaffungen der letzten Jahre sind solchen Konzepte aus Sicht einer Stabsführungskraft zwingend notwendig, denn sonst werden auch künftig Einheiten in einer Eigendynamik in Katastrophengebiete fahren und vor Ort Strukturen erst einmal stören.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Ländern und in der Folge Bezir…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pamphlet "Katastrophenschutz Bayern 2025" - Nutzen des Bestandes vor Steuergelder Ausgabe [#286093]
Datum
14. August 2023 15:18
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Ländern und in der Folge Bezirke und Kreisen wurden seitens BBK Dekon P Fahrzeuge in den letzten ca. 15 Jahren verteilt. Diese sind in den Katastrophenschutzeinheiten der Landkreise eingebunden in der Regel sog. ABC Einheiten, die in der Regel aus min. Zugstärke bestehen. Leider wird verkannt, dass diese Einheiten nicht nur für ABC Lagen verwendet werden können sondern auch in anderen Lagen mit der Ausstattung leisten können (Beheizte Zeltanlagen, Duschen etc.). Nun wurde aus 2022 heraus ein Bayern Pamphlet "Katastrophenschutz Bayern 2025" ins Leben gerufen. Leider wird der Bereich ABC mit den Bundfahrzeugen (in unserem Fall Dekon P) nur angerissen und man wird sich sicher auf die Regionalfürsten verlassen, dass diese ABC melden oder nicht und es gibt in Bayern schon ABC Einheiten, hochmotiviert und gut ausgebildet. Wäre es auch in Hinblick der Motivation des Einsatzpersonals, welches in den letzten Jahrzehnten massiv geschädigt wurde, dass man je Bezirk ABC Kontingente bildet? Da diese, aufgrund der geringen Stückzahl und in Hinblick der Synergieeffekte/Redundanzen, auch Leitstelleneinheiten sind und unmittelbar alarmiert werden können. Sind solche Planungen berücksichtigt, oder werden diese Fahrzeuge stellenweise weiterhin zweckentfremdet? Gerade in Zeiten der knappen Kassen und den ad hoc Beschaffungen der letzten Jahre sind solchen Konzepte aus Sicht einer Stabsführungskraft zwingend notwendig, denn sonst werden auch künftig Einheiten in einer Eigendynamik in Katastrophengebiete fahren und vor Ort Strukturen erst einmal stören.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286093/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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