Pandemie Prozedere für Antikörpernachweis

Was genau wird im Fall eines Covid 19 Antikörpernachweises im Blut vom Patienten verlangt? Ist ein Antikörperbefund meldepflichtig? Wird angeraten einen Covid Abstrich zu machen um die Inaktivität des Virus zu bestätigen? Wird angeraten alle Kontaktpersonen zu informieren und / oder zu testen? Wo finde ich die Antikörperstatistik hierzu?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2020
  • Frist
    10. September 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was genau wird im…
An Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit Details
Von
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Betreff
Pandemie Prozedere für Antikörpernachweis [#194953]
Datum
11. August 2020 12:48
An
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was genau wird im Fall eines Covid 19 Antikörpernachweises im Blut vom Patienten verlangt? Ist ein Antikörperbefund meldepflichtig? Wird angeraten einen Covid Abstrich zu machen um die Inaktivität des Virus zu bestätigen? Wird angeraten alle Kontaktpersonen zu informieren und / oder zu testen? Wo finde ich die Antikörperstatistik hierzu?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194953/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. August 2020 12:48
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Pandemie Prozedere für Antikörpernachweis“ vom 1…
An Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Pandemie Prozedere für Antikörpernachweis [#194953]
Datum
11. September 2020 07:37
An
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Pandemie Prozedere für Antikörpernachweis“ vom 11.08.2020 (#194953) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194953/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Guten Tag, uns liegt keine Anfrage von Ihnen vor, wohin haben Sie diese denn gesendet? Bitte senden Sie uns die v…
Von
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Betreff
AW: Automatische Antwort: Pandemie Prozedere für Antikörpernachweis [#194953]
Datum
11. September 2020 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, uns liegt keine Anfrage von Ihnen vor, wohin haben Sie diese denn gesendet? Bitte senden Sie uns die von Ihnen an uns verschickte Anfrage vom 11.08.20 zu. Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was genau wird im…
An Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Pandemie Prozedere für Antikörpernachweis [#194953]
Datum
11. September 2020 11:49
An
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was genau wird im Fall eines Covid 19 Antikörpernachweises im Blut vom Patienten verlangt? Ist ein Antikörperbefund meldepflichtig? Wird angeraten einen Covid Abstrich zu machen um die Inaktivität des Virus zu bestätigen? Wird angeraten alle Kontaktpersonen zu informieren und / oder zu testen? Wo finde ich die Antikörperstatistik hierzu? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194953/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Betreff
AW: Pandemie Prozedere für Antikörpernachweis [#194953]
Datum
1. Oktober 2020 17:31
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Antrag nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheits…
Von
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Betreff
Antrag nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG) sowie dem Gesetz zur
Datum
12. Oktober 2020 17:45
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in im Folgenden möchten wir Ihnen die von Ihnen in untenstehender Mail gestellten Fragen wie folgt beantworten: • Was genau wird im Fall eines Covid 19 Antikörpernachweises im Blut vom Patienten verlangt? Es wird verlangt, dass der Patient eine Blutentnahme aus einer Vene zulässt. • Ist ein Antikörperbefund meldepflichtig? Nein. Meldepflichtig ist nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts nur der direkte Nachweis des Erregers, d.h. die Erregerisolierung (hiermit ist der Nachweis des gesamten Virus gemeint) oder der Nukleinsäurenachweis (hiermit ist der Nachweis von SARS-CoV2-spezifischem Erbmaterial gemeint). Bei einem Antikörpernachweis handelt es sich um einen indirekten Nachweis. • Wird angeraten einen Covid Abstrich zu machen um die Inaktivität des Virus zu bestätigen? Nein. Bei Ersttestung ist ein negatives Testergebnis ist immer nur eine Momentaufnahme und sagt nur etwas über die Infektiosität einer Person zum Zeitpunkt der Abstrichnahme aus. Die Infektiosität einer Person kann sich aber schon zwischen Abstrichnahme und Mitteilung des Testergebnisses ändern. Bei PCR-Untersuchungen liegt meist eine Zeitspanne von ein bis mehreren Tagen zwischen Abstrichnahme und Mitteilung des Ergebnisses. Bei Personen, die gerade von einer SARS-CoV2-Infektion genesen, gibt es Testwerte wie z.B. den Ct-Wert, die angeben, wie wahrscheinlich es ist, dass der Virus noch aktiv und übertragbar ist. Zum zweifelfreien Nachweis einer völligen Inaktivität des Virus ist der Ct-Wert aber nicht geeignet. • Wird angeraten alle Kontaktpersonen zu informieren und / oder zu testen? Wo finde ich die Antikörperstatistik hierzu? Personen mit nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion werden aufgefordert, dem Gesundheitsamt alle Kontaktpersonen im infektiösen Zeitraum zu nennen. Das Gesundheitsamt entscheidet in der Regel nach einem Gespräch mit der Kontaktperson, wie der Kontakt hinsichtlich des Risikos einer Übertragung zu bewerten ist und veranlasst dann gegebenenfalls eine Testung und/oder eine Absonderung. Es ist meist hilfreich, wenn der Infizierte selber auch seine Kontaktpersonen informiert, sofern er dies kann, weil dann die Kontaktpersonen oft schneller informiert werden können. Eine Antikörperstatistik zur Frage der Kontaktpersonen ist uns nicht bekannt. Wir kennen den Begriff Antikörperstatistik in diesem Zusammenhang nicht. Daher können wir hierzu keine Aussage machen. Sie können hierzu gerne Ihre Frage präzisieren. Wir werden uns dann bemühen, sie zu beantworten. Wir hoffen, unsere Antworten helfen Ihnen weiter! Mit freundlichen Grüßen