Pandemieplan für Polizeiinspektion Linz

Pandemieplan

Wie bewerten Sie Ihre Pandemieplanung?

Verfügbarkeit von personellen Ressourcen und Ausrüstung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Pandemieplan Wie…
An Polizeiinspektion Linz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pandemieplan für Polizeiinspektion Linz [#181532]
Datum
27. Februar 2020 19:03
An
Polizeiinspektion Linz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Pandemieplan Wie bewerten Sie Ihre Pandemieplanung? Verfügbarkeit von personellen Ressourcen und Ausrüstung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181532 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeiinspektion Linz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Ich habe sie zur Prüfung an unsere vorgesetzte…
Von
Polizeiinspektion Linz
Betreff
AW: Pandemieplan für Polizeiinspektion Linz [#181532]
Datum
28. Februar 2020 09:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Ich habe sie zur Prüfung an unsere vorgesetzte Polizeidirektion in Neuwied weiter geleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeiinspektion Linz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre an die Polizeiinspektion Linz gerichtete Frage wird zentral durch das Polizeipr…
Von
Polizeiinspektion Linz
Betreff
WG: 200228 WG: 200228 PD NR - Anfrage WG: Pandemieplan für Polizeiinspektion Linz [#181532]
Datum
20. April 2020 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre an die Polizeiinspektion Linz gerichtete Frage wird zentral durch das Polizeipräsidium Koblenz wie folgt beantwortet: Die Polizei Koblenz verfügt selbstverständlich schon im normalen Alltag über Alarm- und Einsatzunterlagen für Sondereinsatz- und Notfallszenarien. Hieraus leiten sich auch lageangepasste Handlungsweisen organisatorischer, personeller und materieller Art für eine Pandemie ab. Konkret wurden für die aktuelle Corona-Pandemie anlassbezogen Konzeptionen zum Kräfteeinsatzmanagement und zur Organisation von Einsatzmitteln sowie Schutzausstattungen für die operativen Kräfte entwickelt, die ständig fortgeschrieben und angepasst werden. Durch Bildung von sich abwechselnden Besetzungen (Kohorten), Veränderung der Schichtdienstpläne und Dienstzeiten sowie Einrichtung von sogen. Home-Office-Arbeitsplätzen soll die interne Ansteckungsgefahr verringert werden. Ebenso ist dadurch sichergestellt, dass bei möglichen infektionsbedingten Personalausfällen die Funktionsstellen besetzt werden sowie jederzeit die erforderlichen Personalstärken für die polizeiliche Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wurden Infektionsschutzmaßnahmen zum Umgang mit Besucherverkehr in den Dienststellen getroffen. Diese Vorgehensweise hat die gesteckten Ziele bis heute sehr gut erfüllt. Die Ausrüstung für die operativen Kräfte sieht in Abstimmung mit den Fachkräften für die Arbeitssicherheit und dem Polizeiärztlichen Dienst für jeden Funkstreifenwagen als Grundausstattung der Streifendienstkräfte ein sogenanntes PSA-Set vor, dass u. a. auch Atemschutzmasken der Kategorie FFP 2 beinhaltet. Zusätzlich werden bei den Dienststellen sogenannte Infektionsschutzsets vorgehalten, die u. a. Atemschutzmasken der Kategorie FFP 3 umfassen. Aktuell ist die einheitliche Ausstattung aller Kräfte mit nichtmedizinischen Alltagsmasken („Community-Masken“) eingeleitet, um bei Einsätzen der Polizei im öffentlichen Personennahverkehr oder Geschäften den Gebrauchsempfehlungen zu entsprechen. Mit freundlichen Grüßen