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Papier des BMI und des BMJV; Az. 17.1.7-001/001; Abgrenzung von EU-DSGVO und EU-Richtlinie 2016/680 Polizei/Justiz

Papier des BMI und des BMJV; Az. 17.1.7-001/001; Abgrenzung von EU-DSGVO und EU-Richtlinie 2016/680 Polizei/Justiz

Dieses Papier wird hier referenziert: https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/anwendungshinweise-zur-abgrenzung-der-eu-dsgvo-und-der-richtlinie-eu-2016680-polizeijustiz-ds-r.html

Zitat: Das gemeinsame Papier des BMI und des BMJV ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im verbandlichen Internet (Mitgliederbereich) in Rubrik Fachinformationen / Fachgebiete / Recht, Personal und Organisation / Datenschutz / EU-Datenschutz-Grundverordnung abrufbar.

Az.: 17.1.7-001/001

Ergebnis der Anfrage

Waffenbehörden unterliegen der DSGVO auch wenn diese formal einer Polizeibehörde unterstellt sind. Es handelt sich dann um Sonderordnungsbehörden. WaffG fällt vereinfacht gesagt immer unter die DSGVO. Auskünfte müssen nach DSGVO erteilt werden. Auch eine endlose Speicherung von waffenrechtlichen Akten ist nicht zulässig.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Papier des BMI un…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Papier des BMI und des BMJV; Az. 17.1.7-001/001; Abgrenzung von EU-DSGVO und EU-Richtlinie 2016/680 Polizei/Justiz [#246940]
Datum
22. April 2022 23:33
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Papier des BMI und des BMJV; Az. 17.1.7-001/001; Abgrenzung von EU-DSGVO und EU-Richtlinie 2016/680 Polizei/Justiz Dieses Papier wird hier referenziert: https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/anwendungshinweise-zur-abgrenzung-der-eu-dsgvo-und-der-richtlinie-eu-2016680-polizeijustiz-ds-r.html Zitat: Das gemeinsame Papier des BMI und des BMJV ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im verbandlichen Internet (Mitgliederbereich) in Rubrik Fachinformationen / Fachgebiete / Recht, Personal und Organisation / Datenschutz / EU-Datenschutz-Grundverordnung abrufbar. Az.: 17.1.7-001/001
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 246940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246940/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6 II - Z3 317/2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu I…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 22. April 2022 - Papier des BMI und des BMJV; Az. 17.1.7-001/001; Abgrenzung von EU-DSGVO und EU-Richtlinie 2016/680 Polizei/Justiz [#246940]
Datum
13. Mai 2022 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
480,7 KB
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6 II - Z3 317/2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22. April 2022 übersende ich Ihnen das anliegende Dokument. Der Informationszugang erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

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