Papier des Instituts für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung in Hamburg

das "Papier des Instituts für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung in Hamburg", welches Sie an die Regierungsfraktionen im Bundestag und die anderen Ministerien verschickt haben (siehe https://www.apotheke-adhoc.de/rubriken/detail/medizinisches-cannabis/gutachten-mehr-konsum-nach-cannabis-freigabe/).

Danke!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
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Christoph Zapf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das "Papier des Instituts für in…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Christoph Zapf
Betreff
Papier des Instituts für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung in Hamburg [#277945]
Datum
3. Mai 2023 22:31
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das "Papier des Instituts für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung in Hamburg", welches Sie an die Regierungsfraktionen im Bundestag und die anderen Ministerien verschickt haben (siehe https://www.apotheke-adhoc.de/rubriken/detail/medizinisches-cannabis/gutachten-mehr-konsum-nach-cannabis-freigabe/). Danke!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Zapf Anfragenr: 277945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277945/ Postanschrift Christoph Zapf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Zapf
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Zapf, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übe…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Papier des Instituts für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung in Hamburg [#277945]
Datum
4. Mai 2023 16:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zapf, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Zapf, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag und erteile Ihnen folgende Auskunft: …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Papier des Instituts für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung in Hamburg [#277945]
Datum
5. Mai 2023 15:56
Status
image001.jpg
2,6 KB


Sehr geehrter Herr Zapf, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag und erteile Ihnen folgende Auskunft: Die von Ihnen angefragten Informationen sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit unter folgendem Link abrufbar: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/technical-report-effects-of-legalizing-cannabis.html Mit freundlichen Grüßen