Papier zum neuen Leitbild der Polizei NRW

- Das Papier zum neuen Leitbild der Polizei NRW zu, über das unter anderem auf t-online.de (https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_83302418/geheimpapier-aufgetaucht-polizisten-in-nrw-sollen-gewaltfaehig-werden.html) berichtet wurde.

Ergebnis der Anfrage

Wird nach § 7 Absatz 2 Buchstabe a) abgelehnt, weil sich der Inhalt der Information auf den Prozess der Willensbildung innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen bezieht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
Markus Reuter
Markus Reuter (Netzpolitik.org)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Markus Reuter (Netzpolitik.org)
Betreff
Papier zum neuen Leitbild der Polizei NRW [#268127]
Datum
19. Januar 2023 10:46
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Das Papier zum neuen Leitbild der Polizei NRW zu, über das unter anderem auf t-online.de (https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_83302418/geheimpapier-aufgetaucht-polizisten-in-nrw-sollen-gewaltfaehig-werden.html) berichtet wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Reuter Anfragenr: 268127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268127/ Postanschrift Markus Reuter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Reuter (Netzpolitik.org)
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Reuter, der Bescheid auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) vom 19.0…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrg Reuter, Markus - Papier zum neuen Leitbild der Polizei NRW [#268127]
Datum
14. Februar 2023 07:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Reuter, der Bescheid auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) vom 19.01.2023 konnte nicht zugestellt werden. Ich bitte daher um Übermittlung einer zustellungsfähigen Adresse. Eine zustellungsfähige Anschrift ermöglicht nicht nur die Identifikation des Antragstellers nach § 4 Abs. 1 IFG NRW; sie ist auch Voraussetzung für die förmliche Zustellung eines Gebührenbescheides oder ggf. eines Ablehnungsbescheides nach § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW. Sollten Sie mir bis zum 25.02.2023 keine zustellungsfähige Adresse zugesendet haben, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren IFG Antrag zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen

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Markus Reuter
Markus Reuter (Netzpolitik.org)
Guten Tag, bitte senden Sie den Brief an: netzpolitik.org Markus Reuter << Adresse entfernt >> <&l…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Markus Reuter (Netzpolitik.org)
Betreff
AW: IFG-Antrg Reuter, Markus - Papier zum neuen Leitbild der Polizei NRW [#268127]
Datum
14. Februar 2023 20:28
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte senden Sie den Brief an: netzpolitik.org Markus Reuter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Markus Reuter Anfragenr: 268127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268127/ Postanschrift Markus Reuter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>