Parken auf Radinfrastruktur

- Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden im Zeitraum des letzten Jahres erfasst, die das Parken von Kraftfahrzeugen auf Radwegen, Fahrradschutzstreifen oder Gehwegen betrafen. Ich bitte Sie diese differenziert nach Tatbestand aufzulisten.
- Gibt es im Stadtgebiet Kassel Punkte, an denen häufiger Ordnungswidrigkeiten eingehen und diese damit Hotspots darstellen?
- Wie ist der interne Umgang seitens des Ordnungsamtes sofern einer Meldung zu einem widerrechtlich abgestellten Pkw eingeht?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie viele Ordnungswid…
An Ordnungsamt Stadt Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parken auf Radinfrastruktur [#225287]
Datum
21. Juli 2021 09:28
An
Ordnungsamt Stadt Kassel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden im Zeitraum des letzten Jahres erfasst, die das Parken von Kraftfahrzeugen auf Radwegen, Fahrradschutzstreifen oder Gehwegen betrafen. Ich bitte Sie diese differenziert nach Tatbestand aufzulisten. - Gibt es im Stadtgebiet Kassel Punkte, an denen häufiger Ordnungswidrigkeiten eingehen und diese damit Hotspots darstellen? - Wie ist der interne Umgang seitens des Ordnungsamtes sofern einer Meldung zu einem widerrechtlich abgestellten Pkw eingeht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225287/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Parken auf Radinfrastruktur“ vom 21.07.2021 (#2…
An Ordnungsamt Stadt Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Parken auf Radinfrastruktur [#225287]
Datum
24. August 2021 07:29
An
Ordnungsamt Stadt Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Parken auf Radinfrastruktur“ vom 21.07.2021 (#225287) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225287/
Ordnungsamt Stadt Kassel
Guten Tag Herr Antragsteller/in, zu Ihrer Mail und den damit verbundenen Fragen möchte ich Ihnen Folgendes mittei…
Von
Ordnungsamt Stadt Kassel
Betreff
AW: Parken auf Radinfrastruktur [#225287]
Datum
24. August 2021 11:30
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, zu Ihrer Mail und den damit verbundenen Fragen möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Posteingänge (sowohl in Papier- als auch in elektronischer Form) werden bei der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes zeitnah bearbeitet. Insofern und aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Mitteilungen – auch Mitteilungen, deren Bearbeitung nicht in die Zuständigkeit des Ordnungsamtes fällt - ist es nicht möglich, einzelfallbezogen Eingangsbestätigungen zu versenden. Aufgrund personeller Engpässe und organisatorischer Änderungen und der sich daraus ergebenden geänderten Prioritäten, kann Ihre Anfrage erst jetzt bearbeitet werden. Die ersten beiden Fragestellungen werden wir nicht beantworten, da dafür keine Auskunftspflicht besteht. Eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit kann jede/r Bürger/in bei der Verwaltungsbehörde oder bei der Polizei erstatten (Privatanzeige). Bevor jedoch ein Verfahren eingeleitet wird, ist die Behörde verpflichtet zu prüfen, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und ihre Verfolgung geboten ist. Allerdings liegt die Entscheidung, ob ein Verfahren eingeleitet wird oder nicht, allein bei der Verfolgungsbehörde (Beschluss des OVG Lüneburg vom 25.09.2012). Aus datenschutzrechtlichen Gründen hat der Anzeigenerstatter keinen Anspruch auf Auskunft über den Verfahrensverlauf. Insofern ist bei der Erstattung von Privatanzeigen keine Eingangsbestätigung erforderlich. Auch wenn ich Ihrem Anliegen nicht vollständig entsprechen konnte, hoffe ich, dass ich mit meinen Ausführungen die Angelegenheit klären konnte. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Das Ordnungsamt Kassel ist der Stadt Kassel angehörig…
An Ordnungsamt Stadt Kassel Details
Von
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Betreff
AW: Parken auf Radinfrastruktur [#225287]
Datum
31. August 2021 09:31
An
Ordnungsamt Stadt Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Das Ordnungsamt Kassel ist der Stadt Kassel angehörig und damit von der "Satzung zur Regelung des Zugangs zu amtlichen Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis der Stadt Kassel (Informationsfreiheitssatzung)" vom 29. Oktober 2018 erfasst. Damit liegt dieses meines Erachtens im Geltungsbereich von §81 I HDSIG eine Ausnahme gem. §81 II HDSIG besteht nicht. Ich bitte daher um eine Präzisierung hingehend der Aussage, dass grundsätzlich keine Auskunftspflicht besteht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225287/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Parken auf Radinfrastruktur“ vom 21.07.2021 (#2…
An Ordnungsamt Stadt Kassel Details
Von
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Betreff
AW: Parken auf Radinfrastruktur [#225287]
Datum
6. September 2021 17:54
An
Ordnungsamt Stadt Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Parken auf Radinfrastruktur“ vom 21.07.2021 (#225287) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225287/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Parken auf Radinfrastruktur“ vom 21.07.2021 (#…
An Ordnungsamt Stadt Kassel Details
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Betreff
AW: Parken auf Radinfrastruktur [#225287]
Datum
29. September 2021 21:33
An
Ordnungsamt Stadt Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Parken auf Radinfrastruktur“ vom 21.07.2021 (#225287) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225287/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Parken auf Radinfrastruktur“ vom 21.07.2021 (#…
An Ordnungsamt Stadt Kassel Details
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Betreff
AW: Parken auf Radinfrastruktur [#225287]
Datum
11. Oktober 2021 22:43
An
Ordnungsamt Stadt Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Parken auf Radinfrastruktur“ vom 21.07.2021 (#225287) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225287/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Parken auf Radinfrastruktur“ vom 21.07.2021 (#…
An Ordnungsamt Stadt Kassel Details
Von
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Betreff
AW: Parken auf Radinfrastruktur [#225287]
Datum
15. Oktober 2021 11:26
An
Ordnungsamt Stadt Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Parken auf Radinfrastruktur“ vom 21.07.2021 (#225287) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225287/
Ordnungsamt Stadt Kassel
Guten Tag Herr Antragsteller/in, auf Ihre weitergehende Fragestellung möchte ich Ihnen gern antworten. Die Stadt…
Von
Ordnungsamt Stadt Kassel
Betreff
AW: Parken auf Radinfrastruktur [#225287]
Datum
15. Oktober 2021 12:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, auf Ihre weitergehende Fragestellung möchte ich Ihnen gern antworten. Die Stadt Kassel vertritt folgende Auffassung zu Auskünften im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes. Die Regelung des § 1 Informationsfreiheitsgesetz beschränkt die Anwendung der §§ 80 ff HDSIG nur auf solche Informationen, die aus dem eigenen Wirkungskreis (Selbstverwaltungsangelegenheiten) der Stadt Kassel stammen. Da die Überwachung des Straßenverkehrs in den übertragenen Wirkungskreis (Auftragsangelegenheiten) fällt, kann die Herausgabe oder Bekanntgabe der gewünschten Auskünfte nicht auf §§ 80 ff. HDSIG gestützt werden. Wir bedauern Ihnen keine andere Antwort geben zu können. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Ich bedauere sehr, dass die aktuelle Gesetzgebung des …
An Ordnungsamt Stadt Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Parken auf Radinfrastruktur [#225287]
Datum
25. Oktober 2021 14:51
An
Ordnungsamt Stadt Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Ich bedauere sehr, dass die aktuelle Gesetzgebung des HDSIG keinen anderen Rechtsanspruch zu lässt. Die Entscheidung ist in Ermangelung gängiger Rechtsprechung in diesem Bereich und einem Mangel an frei verfügbaren Gesetzeskommentaren zu HDSIG für mich als außenstehende Person zum jetzigen Zeitpunkt schwierig nach zu voll ziehen. Ich bitte daher darum zu prüfen inwiefern sich aus der aktuellen Gesetzeslage ein Verbot der Veröffentlichung ableiten lässt, welches es ermöglichen würde die angefragten Informationen auch ohne Rechtsanspruch und damit der Pflicht zur Herausgabe, zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225287/

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Ordnungsamt Stadt Kassel
Guten Tag Herr Antragsteller/in, nach § 81 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 40 Abs. 2 HDSIG besteht neben der Aussage meiner…
Von
Ordnungsamt Stadt Kassel
Betreff
AW: Parken auf Radinfrastruktur [#225287]
Datum
27. Oktober 2021 14:26
Status
Guten Tag Herr Antragsteller/in, nach § 81 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 40 Abs. 2 HDSIG besteht neben der Aussage meiner Email vom 15. Oktober 2021 gegenüber Ordnungsämtern und den Aufsichtsbehörden zudem kein Anspruch auf Informationszugang, soweit Ordnungswidrigkeitenverfahren betroffen sind. Ich gehe davon aus, dass diese Informationen für Sie nun ausreichend sind und möchte Sie bitten, von weiteren derartigen Anfragen Abstand zu nehmen. Weitere Korrespondenz in dieser Angelegenheit wird von meiner Seite nicht mehr geführt. Freundliche Grüße