Parken vor abgesenkten Bordsteinen

Warum ahndet das Ordnungsamt nicht das Parken vor Einfahrten mit abgesenkten Bordsteinen?
Es gibt keine Lücke in der Reihe der parkenden Autos, weder Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen, Fahrrädern oder Rollatoren noch die Müllabfuhr kommt durch.
Laut Bußgeldkatalog 2020 kostet das Parken vor abgesenkten Bordsteinen zwischen 10 und 30 Euro.
Warum wird das Ordnungsamt hier nicht tätig? Was muss ich tun, damit diese Regel eingehalten wird?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. September 2020
  • Frist
    6. Oktober 2020
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Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
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Von
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
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Datum
3. September 2020 12:43
Status
Warte auf Antwort

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Inge Lechner
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
Inge Lechner
Betreff
Parken vor abgesenkten Bordsteinen [#196539]
Datum
3. September 2020 12:44
An
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum ahndet das Ordnungsamt nicht das Parken vor Einfahrten mit abgesenkten Bordsteinen? Es gibt keine Lücke in der Reihe der parkenden Autos, weder Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen, Fahrrädern oder Rollatoren noch die Müllabfuhr kommt durch. Laut Bußgeldkatalog 2020 kostet das Parken vor abgesenkten Bordsteinen zwischen 10 und 30 Euro. Warum wird das Ordnungsamt hier nicht tätig? Was muss ich tun, damit diese Regel eingehalten wird?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Inge Lechner Anfragenr: 196539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196539/ Postanschrift Inge Lechner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Inge Lechner
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Sehr geehrte Frau Lechner, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen und wird der zuständigen Abteilung weitergeleitet.…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
AW: Parken vor abgesenkten Bordsteinen [#196539]
Datum
3. September 2020 15:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Lechner, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen und wird der zuständigen Abteilung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
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Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
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Betreff versteckt
Datum
21. Oktober 2020 09:33
Status
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Inge Lechner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Parken vor abgesenkten Bordsteinen“ vom …
An Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
Inge Lechner
Betreff
AW: Parken vor abgesenkten Bordsteinen [#196539]
Datum
21. Oktober 2020 09:33
An
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Parken vor abgesenkten Bordsteinen“ vom 03.09.2020 (#196539) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Inge Lechner Anfragenr: 196539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196539/ Postanschrift Inge Lechner << Adresse entfernt >>
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
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Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
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Datum
21. Oktober 2020 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen

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Inge Lechner
Sehr geehrte<< Anrede >> leider habe ich noch immer keine zufriedenstellende Informationen, auch Nach…
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Inge Lechner
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AW: Parken vor abgesenkten Bordsteinen [#196539]
Datum
21. Oktober 2020 09:36
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Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> leider habe ich noch immer keine zufriedenstellende Informationen, auch Nachfrage bei Ordnungsamt und Polizei ergaben widersprüchlich Aussagen. Deshalb hier die offizielle Nachfrage über Frag-den-Staat: Meine Informationsfreiheitsanfrage „Parken vor abgesenkten Bordsteinen“ vom 03.09.2020 (#196539) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Inge Lechner Anfragenr: 196539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196539/ Postanschrift Inge Lechner << Adresse entfernt >>
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Sehr geehrte Frau Lechner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie fragen, warum das Ordnungsamt nicht das Parken vor …
Von
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
AW: Parken vor abgesenkten Bordsteinen [#196539]
Datum
26. Oktober 2020 11:15
Status
Sehr geehrte Frau Lechner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie fragen, warum das Ordnungsamt nicht das Parken vor Einfahrten mit abgesenkten Bordsteinen ahndet. Diese Frage kann Ihnen nur das Ordnungsamt beantworten. Das Straßen- und Grünflächenamt ist für die Ahndung von Verkehrsverstößen nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich dazu an die zuständige Stelle. Mit freundlichen Grüßen
Inge Lechner
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte entschuldigen Sie, falls ich hier etwas verfrüht geantwortet habe, Ihre…
An Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
Inge Lechner
Betreff
AW: Parken vor abgesenkten Bordsteinen [#196539]
Datum
26. Oktober 2020 11:39
An
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte entschuldigen Sie, falls ich hier etwas verfrüht geantwortet habe, Ihre Information wurde mir erst im zweiten Schritt angezeigt. Gehen Sie bzw. das SGA also auch davon aus, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, bei der das Ordnungsamt tätig werden muss? Die Kolleg*innen dort hatten mich nämlich an das SGA verwiesen. Freundliche Grüße, Inge Lechner (<<E-Mail-Adresse>>) Anfragenr: 196539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196539/ Postanschrift Inge Lechner << Adresse entfernt >>

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Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Sehr geehrte Frau Lechner, §12 III Nr. 3 StVO regelt die Unzulässigkeit des Parkens vor Bordsteinabsenkungen. Das…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
AW: Parken vor abgesenkten Bordsteinen [#196539]
Datum
27. Oktober 2020 11:01
Status
Sehr geehrte Frau Lechner, §12 III Nr. 3 StVO regelt die Unzulässigkeit des Parkens vor Bordsteinabsenkungen. Das Ordnungsamt ist für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung im ruhenden Verkehr zuständig. Mit freundlichen Grüßen