Parkerlaubnis in der Ludwig-Lepper-Strasse

Wie lange darf ich in der Ludwig-Lepper-Strasse mit einer Parkscheibe parken?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. September 2021
  • Frist
    12. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
Ferdy Lammert
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt der Stadt Bielefeld Details
Von
Ferdy Lammert
Betreff
Parkerlaubnis in der Ludwig-Lepper-Strasse [#228025]
Datum
8. September 2021 23:18
An
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie lange darf ich in der Ludwig-Lepper-Strasse mit einer Parkscheibe parken?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ferdy Lammert Anfragenr: 228025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228025/ Postanschrift Ferdy Lammert << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ferdy Lammert
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Eingangsbestätigung Ihre Mail ist eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
8. September 2021 23:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Mail ist eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Ludwig-Lepper Straße Sehr geehrter Herr Lammert, Sie fragen wie lange man in der Ludwig-Lepper-Str. mit einer Par…
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
Ludwig-Lepper Straße
Datum
9. September 2021 09:57
Status
image001.png
22,6 KB


Sehr geehrter Herr Lammert, Sie fragen wie lange man in der Ludwig-Lepper-Str. mit einer Parkscheibe parken darf. Der Beschilderung vor Ort (Ludwig-Lepper-Str. Ecke Ehlentruper Weg in Blickrichtung Lemgoer Str. und Ludwig-Lepper-Str. Ecke Detmolder Str.) können Sie entnehmen, dass dort von Mo. - Fr. von 08:00 - 21:00 Uhr und Sa. von 11:00 - 21:00 Uhr 3 Stunden mit einer Parkscheibe geparkt werden kann. Für weitere Fragen können Sie sich auch gern telefonisch mit mir in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen