Parkhaus Godewind Travemünde

Anfrage an: Hansestadt Lübeck

ich hätte zum obigen Projekt gerne folgende Auskunft:

gibt es für das obige Projekt eine Amortisationsrechnung und eine Bedarfsberechnung. Diese hätte ich gerne eingesehen. Ich bin Anwohner und muss jeden Tag feststellen, dass der vorh. Parkplatz maximal zu 10% ausgelastet ist. Öffentlich bekannt ist, dass mit einem Defizit von jährlich ca. 440.000 € zu rechnen ist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Juni 2023
  • Frist
    28. Juli 2023
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Michael Merker
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich hätte zum obigen Projekt gerne fo…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
Michael Merker
Betreff
Parkhaus Godewind Travemünde [#282395]
Datum
24. Juni 2023 11:22
An
Hansestadt Lübeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich hätte zum obigen Projekt gerne folgende Auskunft: gibt es für das obige Projekt eine Amortisationsrechnung und eine Bedarfsberechnung. Diese hätte ich gerne eingesehen. Ich bin Anwohner und muss jeden Tag feststellen, dass der vorh. Parkplatz maximal zu 10% ausgelastet ist. Öffentlich bekannt ist, dass mit einem Defizit von jährlich ca. 440.000 € zu rechnen ist.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Merker Anfragenr: 282395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282395/ Postanschrift Michael Merker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Merker

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Hansestadt Lübeck
Sehr geehrter Herr Merker, haben Sie vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationszugangsgesetz des Landes S…
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
AW: Parkhaus Godewind Travemünde [#282395]
Datum
29. Juni 2023 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Merker, haben Sie vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 24.06.2023 begehren. Bitte haben Sie Verständnis dafür das die Hansestadt Lübeck, als informationspflichtige Stelle, nicht über die von Ihnen begehrte Information verfügt, noch wird diese für die Hansestadt Lübeck an anderer Stelle bereitgehalten (vgl. § 3 Abs. 1 IZG-SH und § 2 Abs. 5 IZG-SH). Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 IZG-SH informiere ich Sie, dass die KWL GmbH, Falkenstraße 11, 23564 Lübeck über die begehrte Information verfügt. Einer Weitergabe Ihrer Personenbezogenen Daten gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 an Dritte, mit Ausnahme an Behörden, haben Sie ausdrücklich widersprochen. Entsprechend Ihres Wunsches haben wir den Antrag nicht an die KWL GmbH weitergeleitet. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen