Parkordnungen für von MdBs und Bundestagsmitarbeitern genutzte Parkflächen

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ich begehre den Erhalt aller aktuell geltenden Parkordnungen für Parkflächen, die von MdBs, ihren Mitarbeitern, Mitarbeitern der Bundestagsverwaltung, Dienstfahrzeugen und sonstigen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Bundestags stehenden Fahrten genutzt werden. Insbesondere schließt diese Anfrage die Parkflächen in den Tiefgaragen des Bundestags und auf dem Friedrich-Ebert-Platz ein. Sollten die Parkordnungen im Zusammenhang mit Zufahrtsregelungen zu diesen Flächen erlassen worden sein oder stehen, schließt diese Anfrage diese Zufahrtsregelungen oder andere Dokumente mit ein, die ohne ausdrücklich als Parkordnung bezeichnet werden, aber die Nutzung von Parkflächen betreffende Fragen regelt. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Februar 2017
  • Frist
    31. März 2017
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Gustav Inami
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich begehre den …
An Deutscher Bundestag Details
Von
Gustav Inami
Betreff
Parkordnungen für von MdBs und Bundestagsmitarbeitern genutzte Parkflächen [#20504]
Datum
26. Februar 2017 20:18
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich begehre den Erhalt aller aktuell geltenden Parkordnungen für Parkflächen, die von MdBs, ihren Mitarbeitern, Mitarbeitern der Bundestagsverwaltung, Dienstfahrzeugen und sonstigen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Bundestags stehenden Fahrten genutzt werden. Insbesondere schließt diese Anfrage die Parkflächen in den Tiefgaragen des Bundestags und auf dem Friedrich-Ebert-Platz ein. Sollten die Parkordnungen im Zusammenhang mit Zufahrtsregelungen zu diesen Flächen erlassen worden sein oder stehen, schließt diese Anfrage diese Zufahrtsregelungen oder andere Dokumente mit ein, die ohne ausdrücklich als Parkordnung bezeichnet werden, aber die Nutzung von Parkflächen betreffende Fragen regelt. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Inami <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Inami << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Inami

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