Parkplatz im Wasserschutzgebiet
Anfrage an:
Gemeinde Bad König
Eine Genehmigung der unteren Wasserschutzbehörde, des Odenwaldkreis, einen Parkplatz in einem Wasserschutzgebiet
zu betreiben, ohne den Untergrund zu befestigen. Durch mineralische Substanzen (Diesel, Benzin und Motoröl) kann das Grundwasser verunreinigt werden, wodurch eine Genehmigung
angebracht erscheint.
Ergebnis der Anfrage
In einer E-Mail der Gemeinde Bad König, wurde mir mitgeteilt, dass ich nach § 80 des HDSIG
keinen Auskunftszugang hätte. Weitere Details, wurden mir nicht mitgeteilt.
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum2. Dezember 2022
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4. Januar 2023
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