Parkplatzschließung Theodorstrasse 130

Der Betreiber hat auf tel. Nachfrage ausgesagt das der Parkplatz nicht geschlossen wird
Da wir dort vom 1.9. - 15.9. gebucht und auch schon bezahlt hatten sind wir verunsichert

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. August 2022
  • Frist
    17. September 2022
  • 0 Follower:innen
Wilfried Messer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
Wilfried Messer
Betreff
Parkplatzschließung Theodorstrasse 130 [#257049]
Datum
14. August 2022 14:26
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Betreiber hat auf tel. Nachfrage ausgesagt das der Parkplatz nicht geschlossen wird Da wir dort vom 1.9. - 15.9. gebucht und auch schon bezahlt hatten sind wir verunsichert
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wilfried Messer Anfragenr: 257049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257049/ Postanschrift Wilfried Messer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wilfried Messer

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Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an d…
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Parkplatzschließung Theodorstrasse 130 [#257049]
Datum
14. August 2022 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Sofern erforderlich, erhalten Sie von dort in Kürze eine Rückmeldung. Für Auskünfte nach dem Infektionsschutzgesetz wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Tel.: 0211 - 9119 1001 Wichtiger Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis, dass am Bürgertelefon keine medizinische Beratung stattfinden kann. Erreichbarkeit: montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Achtung: Aufgrund einer ernst zu nehmenden Bedrohungslage durch Schadsoftware können derzeit nur Dateianhänge in folgenden Dateiformaten übrtragen und bearbeitet werden: Text- oder unverschlüsseltes PDF-Format, Bilder (Formate: PNG, JPG, GIF, BMP) und Dokumente in Office-Formaten (DOCX, XLSX und PPTX, sofern diese Dateien keine Makros oder unerlaubte eingebettete Objekte enthalten) Alle anderen Dateiformate, auch alte Office-Dokumente (DOC, XLS, PPT), werden gelöscht und können nicht bearbeitet werden! Sollten Sie Ihrer E-Mail einen Anhang beigefügt haben, der nicht den genannten Dateiformaten entspricht wurde dieser gelöscht und wird nicht bearbeitet! Mit freundlichen Grüßen