Parkraumbewirtschaftung Friedrichshain-Kreuzberg

1. Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter für die Parkraumbewirtschaftung, wenn möglich, aufgeschlüsselt nach Parkzonen
2. In welchem Verhältnis sind diese Personen beschäftigt?
3. Vorhandene Dienstanweisungen oder Zielvereinbarungen mit den Mitarbeitern oder mit den entsprechenden Abteilungen.
4. Kosten und Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung der letzten 3 Jahre

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Eingangsbestätigung - Bitte nicht antworten Vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt gewen…
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
Eingangsbestätigung - Bitte nicht antworten
Datum
8. November 2019 13:44
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt gewendet haben. Aufgrund der starken Nachfragen und Meldungen kommt es leider zu Zeitverzögerungen bis zur Bearbeitung Ihrer Mail und ihrem Anliegen. Die Mails werden nach Eingang abgearbeitet, wir bitten jedoch um Verständnis, wenn dies nicht sofort erfolgen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parkraumbewirtschaftung Friedrichshain-Kreuzberg [#170073]
Datum
8. November 2019 13:47
An
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter für die Parkraumbewirtschaftung, wenn möglich, aufgeschlüsselt nach Parkzonen 2. In welchem Verhältnis sind diese Personen beschäftigt? 3. Vorhandene Dienstanweisungen oder Zielvereinbarungen mit den Mitarbeitern oder mit den entsprechenden Abteilungen. 4. Kosten und Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung der letzten 3 Jahre
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage zur Parkraumbewirtschaftung Friedrichshain-Kreuzberg teile ich folg…
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
AW: Parkraumbewirtschaftung Friedrichshain-Kreuzberg [#170073]
Datum
21. November 2019 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage zur Parkraumbewirtschaftung Friedrichshain-Kreuzberg teile ich folgendes mit: Die Haushaltspläne des Berliner Senats und der Bezirke sind veröffentlicht. Auch der Wirtschaftsplan des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg ist veröffentlicht. Er ist ab Seite 453 des Haushalts des Bandes 1 des Bezirkshaushalts abgedruckt. Hier der Link dazu: https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/artikel.6885.php#fk Auch die entsprechenden Pläne der vergangenen Jahre, aus denen sich Ausgaben und Einnahmen eben dieser Jahre ergeben, sind dort abgedruckt. Einschließlich Bereichsleitung, Koordination und Überwachungskräften sind in der Parkraumbewirtschaftung bzw. -überwachung des Ordnungsamtes derzeit 78 Personen beschäftigt. Es handelt sich durchweg um Tarifbeschäftigte. Grundlage für das Tätigwerden der Beschäftigten sind die Straßenverkehrsordnung (siehe u.a.: https://dejure.org/gesetze/StVO) sowie die Ordnungsdiensteverordnung (http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/xn4/page/bsbeprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-ODienstVBErahmen&documentnumber=1&numberofresults=6&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true). Darüber hinaus gehende "Dienstanweisungen" oder "Zielvereinbarungen" existieren nicht. Für diese Auskunft erhebe ich keine Gebühren. Freundliche Grüße