Parkraumbewirtschaftung Seegefelder Str. Nr. 13

Ich möchte einen Anwohnerparkausweis erwerben - kann dieses jedoch nicht, da es laut Webseite dort keine Parkraumbewirtschaftung gibt. Auf dem Geldautomat ist die Nr. 88013 vermerkt. Wohin kann ich mich diesbezüglich wenden. Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bezirksamt Spandau Straßen- und Grünflächenamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parkraumbewirtschaftung Seegefelder Str. Nr. 13 [#214651]
Datum
9. März 2021 08:44
An
Bezirksamt Spandau Straßen- und Grünflächenamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte einen Anwohnerparkausweis erwerben - kann dieses jedoch nicht, da es laut Webseite dort keine Parkraumbewirtschaftung gibt. Auf dem Geldautomat ist die Nr. 88013 vermerkt. Wohin kann ich mich diesbezüglich wenden. Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214651/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Spandau Straßen- und Grünflächenamt
Anwohnerparkausweise Sehr Antragsteller/in Für Anwohnerparkausweise ist das Bürgeramt zuständig. Bitte wenden Sie…
Von
Bezirksamt Spandau Straßen- und Grünflächenamt
Betreff
Anwohnerparkausweise
Datum
9. März 2021 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Für Anwohnerparkausweise ist das Bürgeramt zuständig. Bitte wenden Sie sich an folgende E-Mail Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Die Tel. der Information lautet: 90279-2777. Mit freundlichen Grüßen