Parkverbot "auf diesem Platz" Ulrich-Hofmaier-Straße/Erhard-Wunderlich-Allee 16.06. und 17.06.23. 08:00 - 19:00 Uhr

Anfrage an: Stadt Augsburg

die für die 31. Bayerischen Tierärztetage (15. Juni 2023 bis Sonntag, 18. Juni 2023) im Kongress am Park
ergangene Verkehrsrechtliche Anordnung mit einem temporär eingerichteten Parkverbot "auf diesem Platz" Ulrich-Hofmaier-Straße/Erhard-Wunderlich-Allee 16.06. und 17.06.23. 08:00 - 19:00 Uhr

Bitte senden Sie mir konkret zu,
a) auf welcher Grundlage
b) in welchem Umfang der Eingriff in den öffentlichen Strassenraum erfolgte
c) nach welchem Beschilderungsplan das rigoros überwachte absolute Halteverbot eingerichtet wurde
d) wer berechtigt wurde Erlaubnisscheine zu erstellen
e) die Bedingungen für die Erlaubsnisscheine
f) das Layout der Erlaubnisscheine

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2023
  • Frist
    12. August 2023
  • Ein:e Follower:in
Janko Heilmann
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten T…
An Stadt Augsburg Details
Von
Janko Heilmann
Betreff
Parkverbot "auf diesem Platz" Ulrich-Hofmaier-Straße/Erhard-Wunderlich-Allee 16.06. und 17.06.23. 08:00 - 19:00 Uhr [#283567]
Datum
10. Juli 2023 09:35
An
Stadt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die für die 31. Bayerischen Tierärztetage (15. Juni 2023 bis Sonntag, 18. Juni 2023) im Kongress am Park ergangene Verkehrsrechtliche Anordnung mit einem temporär eingerichteten Parkverbot "auf diesem Platz" Ulrich-Hofmaier-Straße/Erhard-Wunderlich-Allee 16.06. und 17.06.23. 08:00 - 19:00 Uhr Bitte senden Sie mir konkret zu, a) auf welcher Grundlage b) in welchem Umfang der Eingriff in den öffentlichen Strassenraum erfolgte c) nach welchem Beschilderungsplan das rigoros überwachte absolute Halteverbot eingerichtet wurde d) wer berechtigt wurde Erlaubnisscheine zu erstellen e) die Bedingungen für die Erlaubsnisscheine f) das Layout der Erlaubnisscheine
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Augsburg (Informationsfreiheitssatzung Augsburg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Janko Heilmann Anfragenr: 283567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283567/ Postanschrift Janko Heilmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Janko Heilmann

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Stadt Augsburg
Sperrung des Parkplatzes an der Erhard-Wunderlich-Sporthalle bei Veranstaltungen Sehr geehrter Herr Heilmann, wir…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
Sperrung des Parkplatzes an der Erhard-Wunderlich-Sporthalle bei Veranstaltungen
Datum
7. August 2023 18:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Heilmann, wir beziehen uns auf Ihre Email vom 10.07.2023 und müssen zunächst darauf hinweisen, dass es sich in der o. g. Angelegenheit um Informationen des übertragenen Wirkungskreises handelt und daher kein Informationsanspruch nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg besteht. Wir möchten dennoch zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen: Die o. g. verkehrsbehördlichen Anordnungen werden gemäß §§ 44 und 45 StVO in Verbindung mit Art. 4 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) erlassen. Um den Parksuchverkehr im Antonsviertel bei besucherstarken Veranstaltungen in der Kongresshalle zu unterbinden und dadurch Risiken für Anwohner und Besucher der Kindertagesstätte, der Schule und dem Altenheim zu vermeiden, und auch Lärm- und Feinstaub- und CO²-Belastung zu reduzieren, wird der o. g. Parkplatz für den allgemeinen ruhenden Verkehr aus Sicherheitsgründen gesperrt und den Veranstaltungsbesuchern zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Ausnahmegenehmigungen (Parkberechtigungsausweise) werden durch die Kongress am Park Betriebs GmbH als Verwaltungshelfer im Auftrag des Mobilitäts- und Tiefbauamtes der Stadt Augsburg erteilt. Für weitere Rückfragen hierzu stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen