Parkverbot in der Bahnhofstr

Anfrage an: Stadt Wiesloch

Die Unterlagen und Information die die Änderungen des Halteverbots in der Bahnhofstr. betreffen. Im besonderen wann und von welchem Gremium diese Entscheidung getroffen wurde und auf Grundlage welcher Informationen

Ergebnis der Anfrage

Anscheinend werden Entscheidung über die Änderung von Parkverboten von Einzelperson getroffen. Gründe für die Entscheidung werden nur rudimentär Dokumentiert

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Unterlagen…
An Stadt Wiesloch Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parkverbot in der Bahnhofstr [#248153]
Datum
3. Mai 2022 10:52
An
Stadt Wiesloch
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Unterlagen und Information die die Änderungen des Halteverbots in der Bahnhofstr. betreffen. Im besonderen wann und von welchem Gremium diese Entscheidung getroffen wurde und auf Grundlage welcher Informationen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248153/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Parkverbot in der Bahnhofstr“ vom 03.05.2022 (…
An Stadt Wiesloch Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Parkverbot in der Bahnhofstr [#248153]
Datum
19. Juni 2022 22:25
An
Stadt Wiesloch
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Parkverbot in der Bahnhofstr“ vom 03.05.2022 (#248153) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Wiesloch
Sehr [geschwärzt], im Zusammenhang mit der Vollsperrung der Hauptstraße zwischen Ringstraße und dem Kreisverkehrs…
Von
Stadt Wiesloch
Betreff
WG: Parkverbot in der Bahnhofstr [#248153], hier: Ihr Antrag nach dem LIFG
Datum
27. Juni 2022 10:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], im Zusammenhang mit der Vollsperrung der Hauptstraße zwischen Ringstraße und dem Kreisverkehrsplatz Güterstraße/Zur Tuchbleiche mussten die Buslinien, die bisher über die Hauptstraße und die Ringstraße verliefen, komplett verlegt werden (s. meine E-Mail vom [geschwärzt]). Nachdem die Busbetreiber hierüber informiert wurden, baten sie darum, bei Vorortterminen die kritischen Stellen zu begutachten. Hierzu wurden von mir Aktenvermerke mit Beschilderungsplänen gefertigt, welche dann von dem städtischen Bauhof jeweils umgesetzt wurden. Den Aktenvermerk/Beschilderungsplan zur Bahnhofstraße im Bereich des Kreisverkehrsplatzes Bahnhofstraße/Schwetzinger Straße habe ich Ihnen beigefügt. Als die Hauptstraße gesperrt wurde und damit die neuen Buslinien zum Einsatz kamen, wurden durch den städtischen Bauhof die Schilder aufgestellt. Danach gingen bei uns verschiedene Anrufe (u.a. Kunden von der Bäckerei) bzw. E-Mail (z.B. von Ihnen) wegen des erweiterten Haltverbotsbereichs ein, sodass ich die Verkehrssituation überprüfte und - nach Rücksprache mit der SWEG - den Haltverbotsbereich anpasste (s. Anlage). Wir erhielten darauf durch die SWEG die Rückmeldung, dass der neu ausgewiesene Haltverbotsbereich gut funktioniert, sodass für uns kein weiterer Handlungsbedarf besteht. Rechtsgrundlage für die verkehrsrechtliche Anordnung ist § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese ist an keine bestimmte Form gebunden. Zuständig für die Anordnung ist ausschließlich die Straßenverkehrsbehörde (§ 44 StVO). Die Anordnung des Haltverbots war geboten, da die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs zu berücksichtigen waren, d.h. die Gewährleistung der Befahrbarkeit der Strecke, die ungehinderte Anfahrbarkeit der Haltestellen und die Einhaltung der Fahrpläne. Bei der Aufstellung von Verkehrszeichen handelt es sich um einen dinglichen Verwaltungsakt in Form der Allgemeinverfügung mit Dauerwirkung; die Bekanntmachung eines Verkehrszeichens gegenüber dem Verkehrsteilnehmer erfolgt durch Aufstellung. Eine "Vorankündigung" über die Aufstellung von Verkehrszeichen gegenüber möglichen Betroffenen ist rechtlich weder vorgesehen noch erforderlich. Diese Informationen erhalten Sie nach den Bestimmungen des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Eine Gebühr wird nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 LIFG nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> es gibt doch sicher Schriftverkehr zwischen der Stadt und der SWEG, Angefangen dami…
An Stadt Wiesloch Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Parkverbot in der Bahnhofstr [#248153], hier: Ihr Antrag nach dem LIFG [#248153]
Datum
16. Juli 2022 11:28
An
Stadt Wiesloch
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es gibt doch sicher Schriftverkehr zwischen der Stadt und der SWEG, Angefangen damit das die SWEG über die kommende Baustelle informiert wurde. Sicher gibt es doch auch Abschnitte in Sitzungsprotokollen geben, die sich mit dem Halteverbot beschäftigen? Deutschland ist ja keine Bananenrepublik. 2 Aktenvermerke sind sicher nicht alles. Bei uns wird doch alles sauber Dokumentiert, damit Ablaufe im Nachhinein nachvollzogen werden können. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248153/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Wiesloch
Sehr << Antragsteller:in >> es handelt sich um die Anordnung eines Haltverbots bzw. um die Verlängeru…
Von
Stadt Wiesloch
Betreff
AW: WG: Parkverbot in der Bahnhofstr [#248153], hier: Ihr Antrag nach dem LIFG [#248153]
Datum
1. August 2022 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> es handelt sich um die Anordnung eines Haltverbots bzw. um die Verlängerung eines Haltverbotsbereichs im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme. Weitere schriftlichen Unterlagen zu dem Vorgang gibt es nicht, die vorliegenden Aktenvermerke sind eindeutig, nachvollziehbar und ausreichend. Mit freundlichen Grüßen