Sehr
<< Antragsteller:in >>
Ihre E Mail vom 29.08.2023 hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Abt. VI A erreicht. Sie erbitten eine Information die nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Berlin möglich ist.
Diese Akteneinsichtnahme/ Aktenauskunft nach dem IFG ist grundsätzlich kostenpflichtig, darauf möchte ich im Vorfeld hinweisen.
Nach § 16 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Berlin sind für eine Akteneinsicht oder Aktenauskunft und das Widerspruchsverfahren Gebühren zu erheben. Das GebBtrG findet Anwendung. Auf Grund § 6 Abs. 1 GebBtrG wurde die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) erlassen, welche die Anfertigung von Abschriften, Fotokopien oder vergleichbare Handlungen und in Tarifstelle 1004 Amtshandlungen nach dem IFG und vergleichbarer gesetzlicher Informationsansprüche regelt. Die Verwaltungsgebühr für die Amtshandlung nach dem IFG wird hierzu auf Grundlage des bisherigen Aufwands und einfachen Schriftverkehr per e Mail wird dann auf ca. 15,00 € geschätzt. Da Sie aber evtl nur eine allgemeine Verkehrsinformation erhalten wollen, erfolgt diese als normale Information außerhalb des IFG Berlin sofern Sie damit einverstanden sind?
Wegen der Instandsetzung der U-Bahnilie 6 und eines zwingend notwendigen Schienenersatzverkehrs, ist eine Querung der Berliner Str. ausgeschlossen, daher ist die übliche Strecke aus den Vorjahren nicht möglich. Der Sportveranstalter hat in Abstimmung mit den beteiligten Behörden eine neue Strecke mit deutlichen Vorteilen gegenüber der alten Strecke ausgewählt. Erstmalig wird der Lauf als reiner Strassenlauf durchgeführt. Die Runde hat eine Länge von etwa 5,27 km und wird von den Halbmarathonläuferinnen 4 mal durchlaufen. Informationen und eine interaktive Karte der Strecke finden Sie hier:
https://halbmarathon-reinickendorf.de/infos-zum-lauf
Ich hoffe, dass meine Ausführungen, trotz Ihren Unmutes für Sie nachvollziehbar sind und gleichwohl auch auf Ihr Verständnis in dieser Sache.
Sollten Sie noch an einer kostenpflichtigen Akteneinsicht interessiert sein, lassen Sie es mich bitte wissen.
Mit freundlichen Grüßen