Parkverstöße Vorsterstrasse 66-68

Ich wüsste gerne, wieviele Parkverstöße in letzter Zeit im Bereich Vorsterstraße 66-68 registriert wurden und in welchem finanziellen Volumen dies sanktioniert wurde. Ausserdem würde mich interessieren, wie häufig dort Kontrollen stattfinden (insbesondere nach 19 Uhr).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parkverstöße Vorsterstrasse 66-68 [#275887]
Datum
15. April 2023 21:57
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich wüsste gerne, wieviele Parkverstöße in letzter Zeit im Bereich Vorsterstraße 66-68 registriert wurden und in welchem finanziellen Volumen dies sanktioniert wurde. Ausserdem würde mich interessieren, wie häufig dort Kontrollen stattfinden (insbesondere nach 19 Uhr).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275887/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Email vom 15.04.2023 richten Sie einen IFG Antrag an den Verkeh…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: #231259 WG: Parkverstöße Vorsterstrasse 66-68 [#275887]
Datum
3. Mai 2023 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
5,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Email vom 15.04.2023 richten Sie einen IFG Antrag an den Verkehrsdienst der Stadt Köln. Hier geht es um Parkverstöße in der Vorsterstraße auf der Höhe 66-68 in Köln-Kalk. Sie baten um folgende Informationen: - Ich wüsste gerne, wie viele Parkverstöße in letzter Zeit im Bereich Vorsterstraße 66-68 registriert wurden und in welchem finanziellen Volumen dies sanktioniert wurde. Außerdem würde mich interessieren, wie häufig dort Kontrollen stattfinden (insbesondere nach 19 Uhr). Da Ihre Anfrage bezüglich des Zeitraumes "in letzter Zeit" keine konkrete Zeitangabe ist, habe ich um Informationen ab den 01.01.2023 gebeten. Da hierfür keine amtlichen Informationen vorhanden waren, mussten diese Daten extra für Sie generiert werden. Dieses habe ich ausnahmsweise für Sie in die Wege geleitet. Zu Daten bezüglich des Finanziellen Volumens kann Ich Ihnen keine weiteren Angaben machen, da hierzu auch keine amtlichen Informationen vorhanden sind. Zu Ihrer Information: Der Informationszugangsanspruch des IFG erstreckt sich auf die bei der öffentlichen Stelle vorhanden amtlichen Informationen. Vorhanden in diesem Sinne meint, dass die öffentliche Stelle die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Informationen bzw. die Datenträger hat. Der Informationszugangsanspruch ist kein „Informationsbeschaffungsanspruch“. Ebenso ist die öffentliche Stelle nicht verpflichtet, im „Auftrag“ des Antragstellers Informationen erst noch zu schaffen, bspw. vorhanden Informationen erst noch statistisch auszuwerten und die Ergebnisse der Auswertung - also neu geschaffene Informationen, die bis dahin gar nicht existierten - dann zugänglich zu machen. In der Vorsterstraße, Bereich Hausnummer 66-68, wurden vom 01.01.2023 bis 31.03.2023 insgesamt 56 Fahrzeuge verwarnt. Bezüglich der Kontrollen kann ich Ihnen allgemein mitteilen: Grundsätzlich wird jeder Verkehrsüberwachungskraft ein eigener Bereich zugeteilt. Diese Bereiche werden eigenständig durch die Mitarbeitender*innen bestreift. Eine genaue zeitliche oder örtliche Erfassung wo und wie oft sich die Außendienstmitarbeiter*innen zu welchem Zeitpunkt befinden, liegt nicht vor. Mit freundlichen Grüßen